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Uster
08.02.2024

Stadtrat beantragt Abbruch der Planung Eschenbüel

Das ehemalige Vorzeigeprojekt ist nach all den Jahren durch ein neues Planungsverständnis von Politik und Bevölkerung überholt worden.
Das ehemalige Vorzeigeprojekt ist nach all den Jahren durch ein neues Planungsverständnis von Politik und Bevölkerung überholt worden. Bild: Stadt Uster
Der Gemeinderat hat 2005 den Stadtrat beauftragt, die Entwicklung für das Gebiet Eschenbüel zu planen. Seither hat sich das Verständnis für Planungen jedoch gewandelt: Städte sollen vermehrt nach innen statt nach aussen wachsen. Basierend auf einer neuen Auslegeordnung hat der Stadtrat beschlossen, dem Gemeinderat den Abbruch der Gesamtplanung Eschenbüel zu beantragen.

Die Planungen, um das Gebiet Eschenbüel zu entwickeln, hatte der Gemeinderat 2005 in Auftrag gegeben. Ziel war eine Erweiterung der Stadt Uster, die auf geplante Umfahrungsstrasse «Uster West» abgestimmt ist. Diese Planung hat die Abteilung Bau in einem komplexen Verfahren vorangetrieben. Dazu zählte auch eine Studie, um eine hochwertige Entwicklung sicherzustellen.

Zeitlich fiel das Planungsverfahren in den vergangenen Jahren in zwei vom Kanton verfügte Einzonungsverbote und es durchlief vier kantonale Vorprüfungen. Zudem änderten während dieser Zeit Gesetze und die politischen Stossrichtungen. So wird beispielsweise das Strassenprojekt «Uster West» vom Kanton nicht mehr weiterverfolgt. Weiter wurde das Mehrwertausgleichsgesetz eingeführt, das den Gemeinden ermöglicht, bei Um- und Aufzonungen eine kommunale Abgabe zu erheben.

Von neuem Verständnis für Planung überholt

Die Entwicklung des Gebiets Eschenbüel habe 2005 mit der damaligen Erkenntnis begonnen, dass die bestehenden Bauzonen aufgrund des Wachstums der Bevölkerung an ihre Grenzen stossen würden. Die neue Siedlung sollte bezüglich Struktur oder Energieversorgung als «Vorzeige-Siedlung» entwickelt werden. Lösungsansätze, um nach innen zu verdichten, hätten damals nicht im Fokus gestanden, wie die Stadt Uster mitteilt.

«Das ehemalige Vorzeigeprojekt ist nach all den Jahren durch ein neues Planungsverständnis von Politik und Bevölkerung überholt worden», erklärt Stefan Feldmann, Stadtrat und Bauvorstand von Uster. «Dieser Paradigmenwechsel – Innenverdichtung, Klimaadaption, Mehrwertausgleich – zeigt sich auch im Ustermer Stadtentwicklungskonzept (STEK) von 2019.» Durch die wegfallende Umfahrung «Uster West» sei das damalige Mobilitätskonzept zudem nicht mehr aktuell. Eine Überarbeitung würde einen umfangreichen Aufwand nach sich ziehen, so die Begründung weiter.

Kritische Bevölkerung 

Weiter habe die Bevölkerung bei Abstimmungen zu ähnlichen Vorlagen (z. B. Grossriet Nänikon) gezeigt, dass sie einer Erweiterung des Siedlungsgebiets kritisch gegenüberstehe. Auch die zahlreichen Einwendungen zum kommunalen Richtplan würden diesen Trend unterstreichen. Die Einzonung sei aber eine wesentliche Voraussetzung, um die übrigen Elemente der Planung rechtlich abzustützen.

Gemeinderat entscheidet

Aufgrund dieser Auslegeordnung beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat deshalb den Abbruch des Verfahrens. Folgt der Gemeinderat dieser Empfehlung, werden die Planungsarbeiten beendet. Zudem werde der Antrag vorbereitet, um das Quartierplanverfahren bei der Baudirektion des Kantons Zürich auszuleiten.

Weitere Informationen: www.uster.ch/politbusiness

Zürioberland24/gg