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Volketswil
23.01.2024

Volketswil: Mehr Sicherheit und weniger Strassenlärm auf der Usterstrasse

Die Usterstrasse in Volketswil muss teilweise erneuert werden.
Die Usterstrasse in Volketswil muss teilweise erneuert werden. Bild: Gemeinde Volketswil
Die Usterstrasse in Volketswil ist im Abschnitt zwischen der Zentralstrasse und der Umfahrungsstrasse in einem schlechten Zustand. Sie muss deshalb instand gesetzt werden, wobei ein lärmarmer Deckbelag eingebaut wird. Zusätzlich werden auch Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr umgesetzt. Der Regierungsrat hat dazu eine Ausgabe von 3,95 Mio. Franken bewilligt.

Die Fahrbahn, das Trottoir und der Rad-/Gehweg sowie die Strassenentwässerung der Usterstrasse in Volketswil müssen zwischen der Zentralstrasse (Hegnaukreisel) und der Umfahrungsstrasse erneuert werden. Das kantonale Tiefbauamt nutzt die Strasseninstandsetzung für verschiedene Anpassungen und Verbesserungen.

Bushaltestellen Gries und Chammwisen werden hindernisfrei

So werden die Bushaltestellen Gries und Chammwisen hindernisfrei ausgebaut. Die bestehenden Fussgängerschutzinseln werden normgerecht ausgebaut und teilweise mit Querungshilfen für Velofahrende ergänzt. Die Personenunterführung Lindenbüel wird zurückgebaut, da sie die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht erfüllt. Stattdessen wird am selben Ort ein Fussgängerübergang mit Schutzinsel und Querungshilfe für Velofahrende erstellt. Die Beleuchtung wird innerorts an die geltenden Normen angepasst und ausserorts zurückgebaut.

Weiter wird eine Verkehrsmessstelle installiert. Als hitzemindernde Massnahmen werden zusätzliche Grünflächen geschaffen und Bäume angepflanzt. Um den Strassenlärm zu reduzieren, wird im Innerortsbereich ein lärmarmer Deckbelag eingebaut. Zusammen mit der Temporeduktion, die losgelöst von diesem Strassenprojekt geplant ist, können damit die Grenzwerte eingehalten werden.

Baubeginn im Frühling 2024

Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans erfolgte vom 1. September bis 2. Oktober 2023. Innerhalb der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht, die projektbezogene und enteignungsrechtliche Begehren enthielt. Da eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte, wurde die Einsprache zurückgezogen.

Der Regierungsrat hat nun eine gebundene Ausgabe von 3,95 Mio. Franken bewilligt und das Projekt festgesetzt. Das kantonale Tiefbauamt plant, im Frühling 2024 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Bauzeit beträgt rund sieben Monate.

Zürioberland24/gg