Auch bei einer Strommangellage sind viele lebenswichtige Leistungserbringer auf funktionierende Telekommunikationsnetze angewiesen. Bei den Strombewirtschaftungsmassnahmen muss darum die Telekommunikation gesondert geregelt werden, schreibt der Kanton. Wie können die Schweizer Mobilfunkanbieter also möglichst viel Strom sparen und gleichzeitig den Netzbetrieb aufrechterhalten? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine neue Verordnung, die der Bundesrat im Februar in die Vernehmlassung geschickt hat.
Ein solches Szenario gilt aktuell als unwahrscheinlich. Um im Notfall aber einen Zusammenbruch der Stromversorgung zu verhindern, brauche es spezifische Massnahmen, teilte der Bundesrat mit. Mit der Telekommunikation habe eine weitere Branche Vorschläge zur Senkung des Stromverbrauchs ausgearbeitet.
Social Media oder Streamingdienste sperren
In einem ersten Schritt sollen die Telekommunikationsunternehmen Apps mit hohem Datenverbrauch wie Social Media oder Streamingdienste für Videos oder Musik sperren können – im Festnetz würden diese Online-Plattformen hingegen weiterhin zugänglich sein. In weiteren Stufen will der Bund Mobilfunkfrequenzen abschalten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. Mai 2024.