In jüngster Zeit fordern einige Wildbienenschützer gesetzliche Beschränkungen der Honigbienenhaltung. Als Grund wird das geringe Blütenangebot angegeben, von dem sowohl gefährdete Wildbienen als auch die Honigbienen in imkerlicher Obhut zehren. Diese Befürchtungen wurden medial gut aufgenommen und führten teilweise schon zu politischen Vorstössen, die eine Regulierung der Imkerei forderten. Entsprechend logisch war es, dass BienenSchweiz als Verband der Imkerinnen und Imker in der deutschen und rätoromanischen Schweiz sich an der DV diesem Thema widmete.
Mangelhafte Faktenlage und andere gewichtigere Faktoren
Fast die Hälfte der rund 600 Wildbienenarten in der Schweiz sind gefährdet. Nachhaltige Lösungen sind also dringend notwendig. Doch kann eine gesetzliche Regulierung der Honigbienenhaltung tatsächlich die Situation der Wildbienen verbessern? Der Bienenwissenschaftler Vincent Dietemann legte in seinem Fachreferat wissenschaftlich fundiert dar, dass die Hauptgründe für den Wildbienenschwund vor allem im Verlust der Lebensräume, dem Nahrungsmangel, dem Einsatz von Pestiziden und dem Klimawandel liegen.
Für eine mögliche Nahrungskonkurrenz zwischen Wild- und Honigbienen ist die Faktenlage eindeutig zu mangelhaft und es können seriös keine diesbezüglichen Rückschlüsse gezogen werden. Gemäss Dietemann sind «Konkurrenzgeschichten nicht produktiv. Für eine optimale Bestäubung, die Ernährungssicherheit und den Naturschutz brauchen wir sowohl Wild- als auch Honigbienen.» Entsprechend ist eine gesetzliche Regulierung der Honigbienenhaltung nicht zielführend.