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Dübendorf
08.05.2024

Oskar-Bider-Strasse wird saniert

Während den Bauarbeiten ist die  Fahrbahn der Oskar-Bider-Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Während den Bauarbeiten ist die Fahrbahn der Oskar-Bider-Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Bild: Pixabay: kalhh
Die Bauarbeiten an der Oskar-Bider-Strasse Abschnitt Uster- bis Churfirstenstrasse beginnen am 21. Mai 2024 dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2024.

Die Stadt Dübendorf saniert die Oskar-Bider-Strasse im Abschnitt Uster- bis Churfirstenstrasse. Im Zuge der Bauarbeiten wird der Strassenraum
neugestaltet, die Fahrbahn erneuert und die öffentliche Beleuchtung angepasst. Zudem werden im Auftrag der Glattwerk AG sowie der Wasserversorgung Dübendorf das Stromleitungsnetz und zwei Hausanschlüsse der Wasserleitung instand gestellt, respektive neu gebaut.

Bauarbeiten bis Ende Oktober

Die Bauarbeiten beginnen am Dienstag, 21. Mai 2024 mit den Werkleitungsarbeiten und dauern voraussichtlich bis Ende Oktober 2024. Aus bautechnischen Gründen sowie den beengten Platzverhältnissen ist während den Bauarbeiten die Fahrbahn der Oskar-Bider-Strasse für den Durchgangsverkehr gesperrt, um die benötigte Arbeitssicherheit sicherstellen zu können. Umleitungen werden entsprechend signalisiert.

Anlieferungen / Zufahrt Liegenschaften

Die Zufahrt zu den Liegenschaften kann mit wenigen Ausnahmen während der gesamten Bauzeit gewährleistet werden. Es muss jedoch mit Behinderungen und Wartezeiten gerechnet werden.

Ersatzparkplätze

Während den Grabarbeiten an den Werkleitungen sowie den Pflästerungs- oder Belagsarbeiten stehen, falls nötig, Parkmöglichkeiten ausserhalb des örtlichen Baustellenbereiches zur Verfügung. Die betroffenen Anwohnenden erhalten, für diese Fälle, frühzeitig ein separates Infoschreiben, welches für die Dauer der Behinderung als Parkkarte dient, schreibt die Stadt Dübendorf.

Ersatzsammelstelle für Kehricht

Im Bereich der Oskar-Bider-Strasse werden je nach Bauphase Ersatzsammelstellen eingerichtet.

Wasserversorgung

Zu Beginn der jeweiligen Bauarbeiten wird die Wasserversorgung (WVD) voraussichtlich zu den betroffenen Liegenschaften eine provisorische Wasserleitung mit blauen Trinkwasserschläuchen erstellen. Die bestehende Leitung wird ausser Betrieb genommen. Üblicherweise wird das Wasser ab Hydranten bis zu den Gartenhähnen der Gebäude geführt. Für diese Arbeiten muss das Personal der WVD die Grundstücke betreten und benötigt auch den Zugang zu den Hauptabstellhähnen und Wasserzählern im Innern der Liegenschaften. Die Anwohnenden werden entsprechend dem Baufortschritt bezüglich der Provisorien vor Ort kontaktiert.

Elektrizitätsversorgung

Das Elektrizitätsnetz im Strassenbereich wird erneuert. Um die Liegenschaften am neuen Netz anzuschliessen, werden in betroffenen Grundstücken Grabarbeiten nötig. Hierfür werden die Eigentümer / Verwaltungen zu gegebener Zeit informiert. Abhängig vom Zustand der Hausanschlussleitungen werden diese neu erstellt oder gemufft. Während den Bauarbeiten kann es Unterbrechungen in der Stromversorgung kommen. Die Anwohnenden werden entsprechend von den Mitarbeitenden der Glattwerk AG avisiert.

Vollsperrung Deckbelag

Für die Deckbelagsarbeiten muss aus Gründen der Qualität und der Arbeitssicherheit die Fahrbahn gesperrt werden. Diese Vollsperrung findet voraussichtlich im Herbst 2024 statt. Über das genaue Datum und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen informieren wir Sie rechtzeitig.

Rückschnitt Bepflanzungen

In der Vergangenheit musste verschiedentlich festgestellt werden, dass Pflanzen auf Privatgrundstücken sehr nahe an der Grundstücksgrenze gepflanzt sind. Die Folge war, dass sich beim Einsatz von Baumaschinen Beschädigungen nicht vermeiden liessen. Mit Ihrer Mithilfe lassen sich solche Schäden vermeiden, indem Sie Bäume und Sträucher so zuschneiden, dass sie den Bestimmungen der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) genügen.

Die Verordnung sieht folgende Abstände zur Grundstücksgrenze vor:

  • Bäume aller Art: 4 Meter, gemessen ab Mitte Stamm
  • Andere Pflanzen: Ein Abstand, bei dem sie im Verlaufe ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassengrenze hinausragen, es sei denn, sie würden üblicherweise unter der Schere gehalten; Sträucher und Hecken aber mindestens 50 cm.
  • Lichtraumprofil: Zusätzlich ist für das Ast- und Blattwerk ein Lichtraumprofil vorgeschrieben, für dessen Einhaltung der Grundeigentümer verantwortlich ist. Bei Strassen beträgt dieses Profil 4.50 m Höhe und bei Fusswegen (Trottoir) 2.65 m Höhe.
Uster24/gg