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17.05.2024

«Ja, wir haben Kenntnis von der Petition»

Die Gesundheitsdirektorin darf sich aufgrund des hängigen Verfahrens nicht zur Petition äussern. (Archivbild)
Die Gesundheitsdirektorin darf sich aufgrund des hängigen Verfahrens nicht zur Petition äussern. (Archivbild) Bild: Screenshot Medienkonferenz «Finanzierungsgesuche Spitäler» Kanton Zürich
Der Ruf aus dem Zürcher Oberland hat die Gesundheitsdirektion erreicht. Aufgrund des hängigen Rechtsmittelverfahrens ist es ihr aber zurzeit nicht möglich, sich zur Petition zu äussern.

Die vor einer Woche lancierte Online-Petition zur Rettung des GZO-Spitals zählt bereits über 18'000 Unterzeichnende (wir berichteten). Die Initiantin hat darin u.a. eine klare Botschaft an die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli gerichtet: «Sprechen Sie dem GZO den notwendigen Kredit zur Fertigstellung des Neubaus zu!». Zürioberland24 wollte von der Gesundheitsdirektion wissen, ob die Botschaft angekommen ist.

Verordnung verhindert Äusserung

«Ja, wir haben Kenntnis von der Online-Petition», schreibt Patrick Borer, Leiter Kommunikation der Zürcher Gesundheitsdirektion.

Auf die Frage, ob sich die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli mit der Initiantin austauschen werde, antwortet Borer: «Der Regierungsrat hat das Gesuch der GZO AG um finanzielle Unterstützung für das Spital Wetzikon abgewiesen und diesen Entscheid in seinem Beschluss vom 27. März 2024 ausführlich begründet. Gegen diesen Beschluss hat die GZO AG Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Aufgrund dieses hängigen Rechtsmittelverfahrens ist es der Gesundheitsdirektion zurzeit nicht möglich, sich zur Petition zu äussern.» Diese Vorgabe ergebe sich aus der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung.

«Sollte die GZO AG ihre Beschwerde zurückziehen, oder sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir inhaltlich zur Petition Stellung nehmen und Regierungspräsidentin Natalie Rickli die Initiantinnen zu einem persönlichen Gespräch einladen können.»
Patrick Borer, Leiter Kommunikation Gesundheitsdirektion Kanton Zürich

Austausch mit Initiantinnen denkbar

Die zuständige Behörde oder Verwaltungsstelle prüfe die Petition und nehme dazu innert sechs Monaten Stellung. «Betrifft die Petition ein hängiges Rechtsmittelverfahren, wird lediglich der Eingang der Petition bestätigt und dabei auf die Hängigkeit dieses Verfahrens hingewiesen», erläutert der Kommunikationsleiter weiter.

«Sollte die GZO AG ihre Beschwerde zurückziehen, oder sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden wir inhaltlich zur Petition Stellung nehmen und Regierungspräsidentin Natalie Rickli die Initiantinnen zu einem persönlichen Gespräch einladen können.»

Barbara Tudor