Die Eltern N.R. und D.S. machen sich Sorgen um die Sicherheit ihres 5-jährigen Sohnes. Dieser muss auf dem Weg in den Kindergarten (Rainstrasse 2, Maur) und später am Mittag ins Kinderhaus bei der Kreuzung Fällanden-/Zürich-/Mühlestrasse die vielbefahrene Verkehrsachse gleich zwei Mal überqueren.
Freiwillige sorgen für Sicherheit
Das Problem ist in Maur schon seit Jahrzehnten bekannt. Deshalb richteten Eltern in den 1980er Jahren einen Lotsendienst ein, der die Sicherheit der Kinder gewährleisten soll. Weil aber nicht alle Eltern die zeitliche Möglichkeit besitzen, sich an dieser freiwilligen Aktion zu beteiligen, wollten es N.R. und D.S. nun genau wissen und stellten bei der Gemeinde am 17. Juli 2023 ein Gesuch um Abklärung der Situation und um Entschärfung der Gefahrenlage.
«Überquerung zumutbar»
Dafür hatte die Schulpflege kein Gehör – und wies das Gesuch ab. Dies wiederum wollten die Eltern nicht hinnehmen und legten Rekurs sein. Doch auch dafür hatte der Schulpräsident Rob Labruyère kein Verständnis.
Im Namen der Schulpflege liess er die Eltern am 6. November 2023 per Einschreiben wissen: «Die im Rekursschreiben der Eltern wiederholt geforderten Beweise für die Zumutbarkeit eines Schulweges können kaum erbracht werden, da es sich hierbei um eine Ermessensfrage handelt. Dies gilt insbesondere bei einem normal entwickelten, physisch und psychisch gesunden Kind. Die Mitglieder der Schulpflege (Männer, Anm. d. Red.) beurteilen die Überquerung der Zürichstrasse / Fällandenstrasse aufgrund ihrer Situationskenntnisse und der Abklärung als zumutbar. Aus diesen Gründen beantragen wir, den Rekurs vollumfänglich abzuweisen».