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Maur
16.03.2024

Tod im Sponstürli: Gemeinde publiziert Gegendarstellung

Im Artikel «Tod im Sponstürli» kritisiert die Schwester des Getöteten das Bauamt von Maur.
Im Artikel «Tod im Sponstürli» kritisiert die Schwester des Getöteten das Bauamt von Maur. Bild: Maurmer Post
In der Maurmer Post vom 8. Mai 2024 ist ein Artikel über den Todesfall auf dem Sponstürli erschienen. Darin erhebt die Schwester schwere Vorwürfe an das Bauamt von Maur. Nun publiziert der Gemeinderat eine Gegendarstellung.

Im Februar 2024 kam es auf dem «Sponstürli» wegen dem Bau einer Elektroleitung zu einem Streit, bei dem Hans-Rudolf Brüngger von einem Familienmitglied getötet worden sein soll. In der «Maurmer Post» vom 8. März 2024 nimmt die Schwester des Getöteten schwere Vorwürfe an die Adresse des Maurmer Bauamtes (wir berichteten).

Gemeinderat publiziert Gegendarstellung

In der Ausgabe vom 15. März 2024 haben der Gemeinderat und die Mitarbeitenden des Bauamtes eine Gegendarstellung publiziert. Darin schreiben sie: «Die Mitarbeitenden der Abteilung Hochbau und Planung haben erst aus der gedruckten Zeitung von den Vorwürfen erfahren. Ihnen wurde durch die Redaktion keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt, was eine Verletzung der redaktionellen Richtlinien darstellt. Die Berichterstattung hat bei den Mitarbeitenden der gesamten Gemeindeverwaltung tiefe Betroffenheit ausgelöst. Der Gemeinderat kann dies nachvollziehen und will die Vorwürfe nicht so stehen lassen.» Deshalb habe er bei der Redaktion die Gegendarstellung eingefordert.

Gemeinde schildet ihre Sicht der Dinge

Aus Sicht der Abteilung Hochbau und Planung hat sich Folgendes ereignet: Am Freitag, 23. Februar 2024, hat der Grundeigentümer der Abteilung Bauarbeiten auf seinem Grundstück gemeldet, die auf dem «Sponstürli» unbewilligt stattfinden. Die betroffenen Grundstücke liegen ausserhalb der Bauzonen. Dort gelte grundsätzlich ein Bauverbot. In solchen «Nichtbauzonen» dürften Bauten und Anlagen nur unter strengen Voraussetzungen erstellt oder geändert werden. Ausserdem würden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude befinden, welche im kommunalen Schutzinventar verzeichnet seien.

«Die Abteilung Hochbau und Planung musste deshalb rasch handeln und hat gemäss den gesetzlichen Vorgaben einen Baustopp verfügt, damit der Sachverhalt in Ruhe geklärt werden kann.» Diese Verfügung sei dem Grundeigentümer schriftlich zugestellt und vorgängig mündlich erläutert worden. Die gleiche Verfügung sei auch dem Bauherrn schriftlich zugestellt worden. Der gesamte Prozess habe sich am besagten Freitag abgespielt. «Am nächsten Tag kam der Bauherr unter bisher noch nicht geklärten Umständen zu Tode.»

«Der Gemeinderat erachtet es als Zumutung, den Mitarbeitenden der Abteilung Hochbau und Planung, aufgrund eines Baustopps, öffentlich die Mitschuld am Tod eines Ortsbürgers zu unterstellen.»
Gemeinderat und Mitarbeitende Abteilung Hochbau und Planung Maur

«Eine Zumutung»

Die Mitarbeitenden der Abteilung Hochbau und Planung hätten aus Sicht des Gemeinderats umsichtig und korrekt gehandelt. Anders als im Artikel behauptet, sei ihr Handeln keinesfalls «willfährig» [Bedeutung gem. Duden: ohne sich Gedanken zu machen, (würdelos) den Absichten anderer dienend].

Den Bau zu stoppen und die Rechtslage in einem ordentlichen Bewilligungsverfahren zu klären, sei das einzig richtige Vorgehen gewesen. «Die Mitarbeitenden konnten ausserdem nicht wissen, dass das Bauprojekt offenbar im Kontext einer ernsten Familienangelegenheit stand. Auch eine Eskalation, in der letztlich ein Mensch gestorben ist, konnten sie nicht vorhersehen.»

Der Gemeinderat erachte es als Zumutung, den Mitarbeitenden der Abteilung Hochbau und Planung, aufgrund eines Baustopps, öffentlich die Mitschuld am Tod eines Ortsbürgers zu unterstellen.

Der Gemeinderat werde das journalistische Vorgehen, welches zum Artikel «Tod im Sponstürli» geführt habe, in einer ausserordentlichen Sitzung mit der Kommission Maurmer Post besprechen und geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung einfordern.

Quelle: Maurmer Post Nr. 9 vom 15.3.24

Uster24/bt