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Fällanden
21.07.2024
21.07.2024 10:04 Uhr

Asylcontainer Fällanden: Kantonsrat Kündig irritiert über Bundesgerichtsentscheid

Fällanden wollte Wohncontainer zur Unterbringung als gebundene Ausgabe anschaffen. Das Bundesgericht sagte Nein. (Symbolbild)
Fällanden wollte Wohncontainer zur Unterbringung als gebundene Ausgabe anschaffen. Das Bundesgericht sagte Nein. (Symbolbild) Bild: Thomas Renggli
Die in Fällanden geplanten Asylcontainer dürfen nicht als gebundene Ausgabe angeschafft werden, sondern der Kredit muss vors Stimmvolk. Das entschied das Bundesgericht, nachdem mehrere Stimmbürger Einspruch erhoben hatten. Der Kantonsrat und Präsident der Gemeindepräsidien, Jörg Kündig, zeigt sich irritiert.

Wegen der erhöhten Asylquote und dem fehlenden Wohnungsangebot in Fällanden wollte der Gemeinderat im Sinne einer gebundenen Ausgabe für 1,5 Mio. Franken Wohncontainer bauen. Dagegen legten Stimmberechtigte Beschwerde ein und erhielten recht (wir berichteten).

Das Zürcher Gemeindegesetz definiert Ausgaben als gebunden, wenn sachlich, zeitlich und örtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt. Dies vermochte die Gemeinde Fällanden nach Meinung des Bundesgerichts jedoch nicht ausreichend darlegen. Darum muss die Vorlage nun vor die Fällander Gemeindeversammlung.

Über den Bundesgerichtsentscheid zeigt sich Jörg Kündig, u.a. Kantonsrat, Präsident der Zürcher Gemeindepräsidien und Gemeindepräsident von Gossau, irritiert.

Im Interview mit dem Tages-Anzeiger sagt er, dass die Gemeinden durch die Asylfürsorgeverordnung ganz klar verpflichtet seien, Asylsuchende unterzubringen. Es bestehe also ein Sachzwang, der nicht negiert werden könne. Die Gerichte hätten diesem Sachverhalt wohl zu wenig Rechnung getragen. Die Gemeinden würden diese Kredite schliesslich nicht «aus Plausch» sprechen, sondern damit sie die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können. Man habe keine Wahl, ob und wie viele Geflüchtete untergebracht werden müssen.

Auch das Argument des Gerichts, dass im Fall von Fällanden alternative Unterbringungsmöglichkeiten wie etwa Zivilschutzanlagen bestünden, lässt Kündig nicht gelten. Natürlich müsse man alternative Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend prüfen und deren Ausschluss klar begründen. Das Fällander Urteil zwinge nun aber dazu, Zivilschutzanlagen als solche Alternativen zu nutzen. Dabei handle es sich aber oft um nur kurzzeitig nutzbare Lösungen. Denn allein das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit reiche nicht aus, so Kündig weiter. Die Asylsuchenden müssten sich auch draussen aufhalten können. Da seien Zivilschutzanlagen, die sich oft unter Schulen befinden, keine dauerhafte Variante.

Gemeinden stossen an ihre Grenzen

Abstimmungsverfahren wie sie bei grossen Beträgen erforderlich sind, seien zudem zeitaufwendig. Die aktuell geltende Asylquote von 1,6 Prozent könnten die Gemeinden nicht zeitgerecht einhalten. Aktuell gelinge es zwar, mit dem Sicherheitsdirektor Mario Fehr und dem kantonalen Sozialamt Wege zu finden. Aber es sei schwierig, die nötigen Kapazitäten dafür zu schaffen. Die Gemeinden seien bereits jetzt an der Belastungsgrenze.

Wenn die Stimmbürger Kreditgesuche ablehnen und keine Alternativen bestehen, dann könnten die Gemeinden die Menschen nicht unterbringen, so Kündig. Dann müssten Bund und Kanton die nötigen Grundlagen dafür schaffen. 

Kündig sieht diesbezüglich zwei Möglichkeiten: Entweder man erlasse eine übersteuernde Sonderregelung, die den Bau von Asylwohnraum als gebundene Ausgabe ermögliche. Oder aber Bund und Kanton übernehmen die Finanzierung.

Auch in Gossau steht Entscheid an

Das Thema betrifft Kündig als Gemeindepräsident von Gossau ganz direkt. Denn für die Unterbringung von zusätzlichen Flüchtenden plant der Gemeinderat einen Erweiterungsbau und hat der Gemeindeversammlung das Geschäft für einen Baukredit von 2,8 Mio. Franken im Juni 2024 vorgelegt. Die Stimmberechtigten entschieden jedoch, das Geschäft müsse an die Urne. Im Nachgang zur Gemeindeversammlung wies eine Stimmberechtigte den Gemeinderat auf einen Verfahrensfehler an der Gemeindeversammlung hin. Das Geschäft kann deshalb nicht an die Urne, sondern muss nochmal vor die Versammlung.

> Ganzes Interview lesen (Tages-Anzeiger)

Barbara Tudor