Über den Bundesgerichtsentscheid zeigt sich Jörg Kündig, u.a. Kantonsrat, Präsident der Zürcher Gemeindepräsidien und Gemeindepräsident von Gossau, irritiert.
Im Interview mit dem Tages-Anzeiger sagt er, dass die Gemeinden durch die Asylfürsorgeverordnung ganz klar verpflichtet seien, Asylsuchende unterzubringen. Es bestehe also ein Sachzwang, der nicht negiert werden könne. Die Gerichte hätten diesem Sachverhalt wohl zu wenig Rechnung getragen. Die Gemeinden würden diese Kredite schliesslich nicht «aus Plausch» sprechen, sondern damit sie die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können. Man habe keine Wahl, ob und wie viele Geflüchtete untergebracht werden müssen.
Auch das Argument des Gerichts, dass im Fall von Fällanden alternative Unterbringungsmöglichkeiten wie etwa Zivilschutzanlagen bestünden, lässt Kündig nicht gelten. Natürlich müsse man alternative Unterbringungsmöglichkeiten ausreichend prüfen und deren Ausschluss klar begründen. Das Fällander Urteil zwinge nun aber dazu, Zivilschutzanlagen als solche Alternativen zu nutzen. Dabei handle es sich aber oft um nur kurzzeitig nutzbare Lösungen. Denn allein das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit reiche nicht aus, so Kündig weiter. Die Asylsuchenden müssten sich auch draussen aufhalten können. Da seien Zivilschutzanlagen, die sich oft unter Schulen befinden, keine dauerhafte Variante.
Gemeinden stossen an ihre Grenzen
Abstimmungsverfahren wie sie bei grossen Beträgen erforderlich sind, seien zudem zeitaufwendig. Die aktuell geltende Asylquote von 1,6 Prozent könnten die Gemeinden nicht zeitgerecht einhalten. Aktuell gelinge es zwar, mit dem Sicherheitsdirektor Mario Fehr und dem kantonalen Sozialamt Wege zu finden. Aber es sei schwierig, die nötigen Kapazitäten dafür zu schaffen. Die Gemeinden seien bereits jetzt an der Belastungsgrenze.
Wenn die Stimmbürger Kreditgesuche ablehnen und keine Alternativen bestehen, dann könnten die Gemeinden die Menschen nicht unterbringen, so Kündig. Dann müssten Bund und Kanton die nötigen Grundlagen dafür schaffen.
Kündig sieht diesbezüglich zwei Möglichkeiten: Entweder man erlasse eine übersteuernde Sonderregelung, die den Bau von Asylwohnraum als gebundene Ausgabe ermögliche. Oder aber Bund und Kanton übernehmen die Finanzierung.