Vergangene Woche gab die GZO AG bekannt, dass vier Anleihegläubiger, die gemeinsam über eine Kapitalbeteiligung von 6.56 % verfügen, die Einberufung einer Gläubigerversammlung verlangen. Dies lehnte die GZO AG ab mit der Begründung, dass die Forderungen unfair gegenüber den anderen Gläubigern seien (wir berichteten). Wenige Tage später krebste der Verwaltungsrat zurück und gab bekannt, dass man doch zu einer Versammlung einladen werde.
GZO Creditor Group wehrt sich

«Falschbehauptungen des Verwaltungsrats»
In einem Statement wehren sich die vier Anleihensgläubiger, die sich «GZO Creditor Group» nennen. In einem Statement finde sie klare Worte: «In einer Stellungnahme zu den Vorschlägen der GZO Creditor Group behauptet der Verwaltungsrat der GZO AG, dass die Gruppe die Anleihensgläubiger einseitig bevorzugen wolle. Das ist falsch und entspricht weder den Diskussionen noch dem schriftlichen Begehren, das dem Verwaltungsrat übermittelt wurde.» Und es entspreche auch nicht dem Inhalt der Medienmitteilung der GZO Creditor Group.
«Richtig ist, dass die GZO Creditor Group von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass alle Gläubiger – also die Schuldschein-Inhaber, die Handwerker, die Anleihensgläubiger und allfällige weitere Gläubiger – die gleichen Rechte erhalten sollen, um damit eine nachhaltige Sanierung der GZO AG zu ermöglichen.»
Die GZO Creditor Group erwarte deshalb, dass der dass der Verwaltungsrat der GZO AG zeitnah eine Versammlung der Anleihensgläubiger einberufe.
Die GZO Creditors Group ist eine Gruppe von Anleihegläubigern der GZO AG, die versuchen wollen, das Spital vor dem Konkurs zu retten.
Ziel der GZO-Gläubigergruppe sei es, Anleihegläubiger und andere Beteiligte zusammenzubringen, um eine Reihe von Vorschlägen umzusetzen, die darauf abzielen, dem Unternehmen die benötigte zusätzliche Zeit zu verschaffen und eine bessere Lösung für alle Beteiligten – das Spital, die Mitarbeitenden, die Patienten, die Aktionäre und die Gläubiger der GZO – zu ermöglichen.
Die aktuelle provisorische Nachlassstundung und die drohende rechtskräftige Nachlassstundung oder der Konkurs des Spitals Wetzikon würden mit einem geeigneten Massnahmenpaket abgewendet werden, so die Gruppe.