Die Beiträge werden auf Antrag durch den Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine verteilt.
Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren
Anspruch haben Sportvereine mit Sitz in Volketswil, die unter anderem seit mindestens einem Jahr Jugendförderung in der Gemeinde betreiben und regelmässige Trainings durchführen. Als beitragsberechtigt zählen Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde im Alter von 6 bis 20 Jahren.
Weitere Informationen, zu den Vorgaben oder über die Rahmenbedingungen für die Auszahlungen, erteilt der Präsident des Ausschusses der jugendfördernden Sportvereine, Thomas Hiltbrunner, unter Tel. 079 400 23 11 oder per E-Mail an thomas@hiltbrunner.net.