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Volketswil
23.08.2024
23.08.2024 10:57 Uhr

Volketswil unterstützt jugendfördernde Sportvereine

Sportvereine, die ihren Sitz in Volketswil haben und seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde Jugendförderung betreiben, haben Anspruch.
Sportvereine, die ihren Sitz in Volketswil haben und seit mindestens einem Jahr in der Gemeinde Jugendförderung betreiben, haben Anspruch. Bild: Gemeinde Volketswil
Seit über 30 Jahren richtet die Gemeinde Volketswil Beiträge an jugendfördernde Sportvereine aus. Im 2013 hat die Gemeindeversammlung hierfür einen jährlichen Betrag von Fr. 70'000.00 bewilligt. Anspruch haben Sportvereine mit Sitz in Volketswil.

Die Beiträge werden auf Antrag durch den Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine verteilt.

Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren

Anspruch haben Sportvereine mit Sitz in Volketswil, die unter anderem seit mindestens einem Jahr Jugendförderung in der Gemeinde betreiben und regelmässige Trainings durchführen. Als beitragsberechtigt zählen Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde im Alter von 6 bis 20 Jahren.

Weitere Informationen, zu den Vorgaben oder über die Rahmenbedingungen für die Auszahlungen, erteilt der Präsident des Ausschusses der jugendfördernden Sportvereine, Thomas Hiltbrunner, unter Tel. 079 400 23 11 oder per E-Mail an thomas@hiltbrunner.net.

Uster24/gg