Wie die Gemeinde Fällanden schreibt, können die Gemeinden im Kanton Zürich jeweils für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage bezeichnen, an denen Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist. Hohe Feiertage sind davon ausgenommen.
Online-Umfrage beim lokalen Gewerbe
Die Sonntage, an denen die Verkaufsgeschäfte in der Gemeinde bewilligungsfrei Arbeitnehmende beschäftigen können, sind dem Amt für Wirtschaft und Arbeit schriftlich mitzuteilen. Nach einer Online-Umfrage beim lokalen Gewerbe wurden vom Gemeinderat unter Berücksichtigung aller eingegangenen Gesuche für das Jahr 2025 folgende Daten als bewilligungsfreie Verkaufssonntage bezeichnet: 23. März 2025, 27. April 2025, 28. September 2025 und 21. Dezember 2025. Die Öffnungszeiten sind generell von 10 bis 16 Uhr.