Die von Clearway Capital GmbH angeführte Gläubigergruppe, die 6.56% der ausgefallenen Anleihe der GZO AG hält, hat sich schriftlich an das Bezirksgericht Hinwil gewandt und die sofortige Absetzung der beiden Sachwalter beantragt.
«Nach der positiven Stellungnahme der Sachwalter zum vorgeschlagenen Restrukturierungsplan der GZO ist klar geworden, dass die beiden Sachwalter entgegen ihrer treuhänderischen Pflicht nicht im Interesse der Gläubiger handeln», schreibt Clearway Capital GmbH in ihrer Mitteilung.
Am 25. Oktober legte GZO einen Sanierungsplan vor, der einen Schuldenschnitt von 65% bis 70% für die Gläubiger vorsah, während die derzeitigen Aktionärsgemeinden weiterhin zu 100 % Eigentümer eines profitablen und schuldenfreien Unternehmens bleiben würden. Der Betrag, den die GZO an die Gläubiger auszuzahlen beabsichtigt, sei geringer als der derzeitige Bargeldbestand.
Gläubigergruppe stellt Motive der Sachwalter infrage
Im Rahmen eines Konkursverfahrens würden die Gläubiger das gesamte Barguthaben plus den Wert des Unternehmens und sonstiger Vermögenswerte erhalten. «Trotzdem unterstützten die Sachwalter den Plan von GZO. Sie begründeten dies mit einer den Gläubigern vorgelegten Bewertung, die auf der Annahme basierte, dass die GZO im Falle einer Insolvenz als Unternehmen aufhören würde zu existieren. Dies ist nicht nur höchst unrealistisch, wenn man bedenkt, dass die GZO ein profitables Unternehmen ist, sondern auch sehr irreführend und sowohl für die Gläubiger als auch für das Spital selbst schädlich», schreibt Clearway weiter.
Clearway stelle die Motive der Sachwalter in Frage, insbesondere angesichts des Interessenkonflikts, dass die Sachwalterin – Frau Umbach-Spahn – Berichten zufolge mit Patrick Umbach verheiratet ist – einem Mitglied des Gemeinderats von Gossau ZH, eine der zwölf Aktionärsgemeinden der GZO. «Darüber hinaus ist der Gemeindepräsident von Gossau, Jörg Kündig, zufällig auch Präsident des Verwaltungsrates der GZO, der für die aktuelle Situation verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass beide Sachwalter Partner derselben Anwaltskanzlei sind, fordert die Gläubigergruppe den sofortigen Rücktritt der beiden Sachwalter und hat das Bezirksgericht Hinwil schriftlich über diese Fakten informiert.»