Bei Schnee und Eisglätte werden das Strassennetz inkl. Rad- und Gehwege, die sich im Eigentum der politischen Gemeinde Volketswil befinden, vom Werkhofpersonal und von den beauftragten Privatunternehmern gepfadet und gesalzen. Bei Privatstrassen wird kein Winterdienst erbracht. Das gelte auch für die Kantonsstrassen, welche durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt werden, wie die Gemeinde mitteilt.
Bitte korrekt parkieren
Die Schneeräumung beginnt in den frühen Morgenstunden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden alle Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Für Fahrzeuge, die nicht ordnungsgemäss parkiert sind, werde jegliche Haftung für Schäden abgelehnt, so die Gemeinde.
Privater Schnee bleibt privat
Die Schneeräumung in Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter. «Das von der Gemeinde Volketswil beauftragte Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden», stellt die Gemeinde klar. Es sei zudem verboten, den von privaten Grundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.« Ohne Bewilligung dürfen weder Schnee noch Eis in Strassenschächte, Kanäle oder in öffentliche Gewässer befördert werden.»