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Dübendorf
10.12.2024

Dübendorf führt digitales Baubewilligungsverfahren ein

Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Stadt Dübendorf keine Papierbaugesuche mehr.
Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Stadt Dübendorf keine Papierbaugesuche mehr. Bild: Amt für Raumentwicklung
Ab dem 1. März 2025 stellt die Stadt Dübendorf auf das vollständig digitale Baubewilligungsverfahren um. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Baugesuche über die digitale Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden.

Mit den am 23. Oktober 2023 vom Kantonsrat verabschiedeten und am 1. April 2024 in Kraft getretenen Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wurden die Grundlagen für das vollständig digitale Verfahren geschaffen. Seither haben Baugesuchstellende die Möglichkeit, ihre Anträge digital und ohne zusätzlichen Papiersatz einzureichen. Diese Neuerung hat in Dübendorf schnell Anklang gefunden und die Zahl der digitalen Einreichungen steigt kontinuierlich. Diese Entwicklung bestätigt die Entscheidung der Stadt Dübendorf, das Baubewilligungsverfahren vollständig zu digitalisieren.

Ab 1. März 2025

Die Einführung des digitalen Baubewilligungsverfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemässen und umweltfreundlicheren Verwaltung. Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Stadt Dübendorf keine Papierbaugesuche mehr.

Flexible Bearbeitung

Diese Umstellung ermöglicht eine flexiblere Bearbeitung der Gesuche, ein elektronisches Unterzeichnen der Unterlagen und sorgt dafür, dass alle Beteiligten jederzeit auf den neuesten Stand zugreifen können. Auch die Einsichtnahme im Rahmen der Planauflage und die Beschlussbestellungen sind nun bequem und ausschliesslich elektronisch möglich. Dadurch entfällt die Bindung an die Öffnungszeiten der Behörde. Für Unterstützung bei der Nutzung des neuen Systems steht die Abteilung Hochbau der Stadt Dübendorf zur Verfügung.

Weitere Informationen

Uster24/gg