Mit den am 23. Oktober 2023 vom Kantonsrat verabschiedeten und am 1. April 2024 in Kraft getretenen Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wurden die Grundlagen für das vollständig digitale Verfahren geschaffen. Seither haben Baugesuchstellende die Möglichkeit, ihre Anträge digital und ohne zusätzlichen Papiersatz einzureichen. Diese Neuerung hat in Dübendorf schnell Anklang gefunden und die Zahl der digitalen Einreichungen steigt kontinuierlich. Diese Entwicklung bestätigt die Entscheidung der Stadt Dübendorf, das Baubewilligungsverfahren vollständig zu digitalisieren.
Ab 1. März 2025
Die Einführung des digitalen Baubewilligungsverfahrens ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemässen und umweltfreundlicheren Verwaltung. Ab dem 1. März 2025 akzeptiert die Stadt Dübendorf keine Papierbaugesuche mehr.