Gemäss Mitteilung des Gemeinderats erfolgt die Publikation der Wahlanordnung am Freitag, 10. Januar 2025. Bis zum 19. Februar 2025 können beim Gemeinderat Fällanden Wahlvorschläge eingereicht werden.
Sofern für den vakanten Sitz nur ein gültiger Wahlvorschlag ein gereicht wird, und die zunächst vorgeschlagene auch mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt, erklärt der Gemeinderat diese Person am 1. April 2025 als still gewählt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, findet der erste Wahlgang am 18. Mai 2025 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf den 28. September 2025 festgelegt. Im Falle einer Urnenwahl wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet.