Die Frau aus Hadlikon (Hinwil) fand im Jahr 2020 einen am Flügel verletzten Mäusebussard und päppelte ihn auf, sodass er wieder fliegen konnte. Er dankte es ihr mit regelmässigen Besuchen im Garten, um zu fressen.
Nachbar zeigte sie an
Das gefiel einem Nachbarn offenbar nicht. Er zeigte die Frau 2023 an, weil sie damit das kantonale Jagdgesetz missachte. Dieses besagt seit 2023, dass das Füttern von Wildtieren, einschliesslich Vögeln wie Mäusebussharden, untersagt ist (siehe Info-Box). Die Frau bekam einen Strafbefehl mit Busse.
Doch davon liess sie sich nicht beeindrucken und fütterte das Tier weiter. So griff der Nachbar, wie der «Beobachter» berichtet, zur Kamera und schickte dem Jagdaufseher angebliche Beweisfotos. Die Dame habe sich dagegen gewehrt und den Nachbarn wegen illegaler Fotoaufnahmen angezeigt.
Vogel tat ihr leid
Am Gericht argumentierte die heute 77-Jährige, dass das Tier, das sie liebevoll «Mäusi» nennt, im Winter kaum Nahrung gefunden habe. Die Frau sei verzweifelt gewesen.
Wie der «Beobachter» schreibt, wurde die Frau nun wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.
> Beobachter-Artikel «Füttern verboten» lesen
> Beitrag auf Zürioberland24 vom 23.11.23