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19.01.2025
19.01.2025 15:05 Uhr

«Mäusi»-Füttererin freigesprochen

Die 77-Jährige fütterte einen Mäusebussard, der am Flügel verletzt war. (Symbolbild)
Die 77-Jährige fütterte einen Mäusebussard, der am Flügel verletzt war. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Eine ältere Dame aus Hinwil hatte einen Mäusebussard gefüttert und erhielt dafür im Jahr 2023 einen Strafbefehl mit Busse. Doch nun sprach sie ein Gericht frei.

Die Frau aus Hadlikon (Hinwil) fand im Jahr 2020 einen am Flügel verletzten Mäusebussard und päppelte ihn auf, sodass er wieder fliegen konnte. Er dankte es ihr mit regelmässigen Besuchen im Garten, um zu fressen.

Nachbar zeigte sie an

Das gefiel einem Nachbarn offenbar nicht. Er zeigte die Frau 2023 an, weil sie damit das kantonale Jagdgesetz missachte. Dieses besagt seit 2023, dass das Füttern von Wildtieren, einschliesslich Vögeln wie Mäusebussharden, untersagt ist (siehe Info-Box). Die Frau bekam einen Strafbefehl mit Busse.

Doch davon liess sie sich nicht beeindrucken und fütterte das Tier weiter. So griff der Nachbar, wie der «Beobachter» berichtet, zur Kamera und schickte dem Jagdaufseher angebliche Beweisfotos. Die Dame habe sich dagegen gewehrt und den Nachbarn wegen illegaler Fotoaufnahmen angezeigt.

Vogel tat ihr leid

Am Gericht argumentierte die heute 77-Jährige, dass das Tier, das sie liebevoll «Mäusi» nennt, im Winter kaum Nahrung gefunden habe. Die Frau sei verzweifelt gewesen.

Wie der «Beobachter» schreibt, wurde die Frau nun wegen Mangel an Beweisen freigesprochen.

> Beobachter-Artikel «Füttern verboten» lesen
> Beitrag auf Zürioberland24 vom 23.11.23

Das sagt das kantonale Jagdgesetz

«Wildtiere sind auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen. Darum ist die Fütterung von Wildtieren, etwa Greifvögeln, Füchsen oder verwilderten Haustauben, nicht mehr erlaubt. Das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen an Futter, etwa mit den beliebten Futterhäuschen im Winter, ist davon nicht betroffen. Auch Wasservögeln oder Eichhörnchen dürfen weiterhin kleine Mengen verfüttert werden.

> mehr Infos

Zürioberland24/bt