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26.01.2025
26.01.2025 10:18 Uhr

Baudirektion verweigert Teilrevision von Hittnau

Gemeinden seien nicht legitimiert, Bauvorschriften zonenübergreifend oder in sog. Nichtbauzonen festzusetzen, so die Baudirektion. (Symbolbild)
Gemeinden seien nicht legitimiert, Bauvorschriften zonenübergreifend oder in sog. Nichtbauzonen festzusetzen, so die Baudirektion. (Symbolbild) Bild: pixabay.com
Die Zürcher Baudirektion will nichts wissen von 800 Meter Mindestabstand zu Windkraftanlagen in Hittnau. Sie lehnt eine entsprechende Teilrevision der Bauzonenordnung ab.

Die Stimmberechtigten von Hittnau hatten am 27. November 2023 die Einzelinitiative zur Teilrevision der Nutzungsplanung gutgeheissen und einen Artikel, der einen Mindestabstand von Windenergieanlagen von mindestens 800 Metern zu zeitweise oder dauernd bewohnten Liegenschaften einhält, in die Bauordnung aufgenommen.

«Gemeinden nicht legitimiert»

Die Baudirektion Zürich habe mit Verfügung vom 10. Januar 2025 die vom Souverän beschlossene Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung nicht genehmigt, schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.

Die Verweigerung werde insbesondere damit begründet, dass Gemeinden nicht legitimiert seien, Bauvorschriften zonenübergreifend oder in sog. Nichtbauzonen (z. B. Landwirtschaftszonen) festzusetzen.

Zudem schliesse ein fixer Mindestabstand für Windkraftanlagen den Bau solcher Anlagen generell aus, was auch den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben für den Ausbau und die Förderung der Windenergienutzung widerspreche.

Der Gemeinderat Hittnau werde diese Nichtgenehmigung erstinstanzlich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich anfechten, heisst es in der Mitteilung weiter.

Zürioberland24/bt