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Kanton
21.03.2025
21.03.2025 07:50 Uhr

Positive Bilanz des Projekts «Rückkehrberatung im Justizvollzug»

Seit dem 1. Januar 2023 läuft das Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug».
Seit dem 1. Januar 2023 läuft das Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug». Bild: Kanton Zürich
Nach zwei Jahren ziehen die Direktion der Justiz und des Innern sowie die Sicherheitsdirektion eine positive Bilanz des Projekts «Rückkehrberatung im Justizvollzug». Ab 1. Januar 2026 wird es in den Regelbetrieb überführt, wie der Regierungsrat beschlossen hat.

Die Rückkehrberatung (RKB) ist ein Angebot des Kantonalen Sozialamts (KSA) der Sicherheitsdirektion für Personen aus dem Asylbereich, die die Schweiz verlassen wollen oder müssen. Rückkehrwillige werden individuell beraten und bei der Organisation unterstützt, etwa bei der Beschaffung von Papieren oder Medikamenten. Zudem hilft die RKB mit, im Herkunftsland eine Existenzgrundlage vorzubereiten, zum Beispiel ein landwirtschaftliches oder gewerbliches Projekt anzuschieben oder eine Ausbildung zu organisieren.

Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug»

Seit dem 1. Januar 2023 läuft das Pilotprojekt «Rückkehrberatung im Justizvollzug». Die Beratung wird vom KSA angeboten und von Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) der Direktion der Justiz und des Innern finanziert. Es richtet sich an ausländische Straftäterinnen und Straftäter, die die Schweiz nach verbüsster Strafe verlassen müssen. Das Pilotprojekt hat zum Ziel, die betroffenen Personen auf ihre Rückkehr ins Heimatland vorzubereiten. Es will dazu beitragen, dass Personen, die die Schweiz verlassen müssen, der Neustart in der Heimat gelingt und sie nicht erneut straffällig werden.

Erfolgreicher Vollzug von Wegweisungen

Damit wird das Pilotprojekt «Rückkehrberatung» gleich zwei gesetzlichen Aufträgen gerecht: Erstens unterstützt es die Wiedereingliederung von entlassenen Straftäterinnen und Straftätern. Zweitens fördert es die freiwillige Rückkehr und leistet so einen Beitrag zum erfolgreichen Vollzug von Wegweisungen.

Hinzu kommt: Gelingt es, mit den Straftäterinnen und Straftäter eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten, verbessert sich die Einschätzung des Rückfallrisikos der Straftäterinnen und Straftätern und ermöglicht so in einigen Fällen eine bedingte Entlassung aus dem Justizvollzug.

Positive Bilanz

Seit Projektbeginn bis Ende 2024 haben sich 309 Straftäterinnen und Straftäter für die Rückkehrberatung angemeldet, wobei 545 Beratungsgespräche geführt wurden. Eine wissenschaftliche Auswertung der ersten 18 Monate zeigt eine positive Bilanz. Etwa die Hälfte der beratenen Personen erhielt organisatorische Unterstützung vom Kanton, während rund sieben Prozent finanzielle Beiträge in Form einer Projekthilfe erhielten. In vielen Fällen konnte die Beratung die Bereitschaft erhöhen, ins Herkunftsland zurückzukehren.

Ein Grossteil der beratenen Personen hat die Schweiz nach Verbüssung ihrer Haftstrafe verlassen. Freiwillige Ausreisen verhindern die Notwendigkeit einer Administrativhaft und verringern das Risiko illegaler Aufenthalte oder Rückkehrversuche. Zudem ermöglichte die Rückkehrberatung in einigen Fällen eine bedingte Entlassung, was dem Kanton Kosteneinsparungen von etwa 370'000 Franken einbrachte.

Neustart im Herkunftsland realistisch

Regierungsrätin Jacqueline Fehr hält fest: «Mit einer Rückkehrberatung wird ein Neustart im Herkunftsland realistischer. Mit dieser Perspektive sind Inhaftierte während des Strafvollzugs kooperativer. Zudem reduziert sich nach Strafende der Aufwand beim Vollzug der Wegweisung.»

Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) ergänzt die Rückkehrberatung im Justizvollzug durch das KSA mit der sogenannten Rückkehrorientierung. Das heisst: Die Fachkräfte im Justizvollzug thematisieren das Wegweisungsurteil bereits frühzeitig mit den Betroffenen und richten den Vollzugsalltag daran aus.

Gestützt auf die positiven Erfahrungen im Pilotprojekt haben die beteiligten Ämter KSA, Migrationsamt und JuWe vom Regierungsrat den Auftrag erhalten, die Rückkehrberatung im Justizvollzug ab 1. Januar 2026 als Regelbetrieb umzusetzen.

«Mit kompetenter Rückkehrberatung und konsequentem Vollzug sorgen wir im Kanton Zürich für eine glaubwürdige Politik», bilanziert Regierungsrat Mario Fehr.

Zürioberland24/gg