Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 6. Mai 2025 die Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Egg zum Thema «Abstand von Windrädern» nicht genehmigt. Diese Revision war von der Gemeindeversammlung am 2. September 2024 beschlossen worden.
Unterlagen bis 21. Juni öffentlich einsehbar
Die entsprechenden Unterlagen können vom 23. Mai bis 21. Juni 2025 während der Schalteröffnungszeiten im Bauamt der Gemeindeverwaltung Egg eingesehen werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie gegen den Entscheid der Baudirektion kann innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung schriftlich beim Baurekursgericht des Kantons Zürich Einsprache erhoben werden. Der Rekurs muss einen Antrag, eine Begründung und, soweit möglich, die betreffenden Beweismittel enthalten. Die Verfahrenskosten trägt die unterliegende Partei.