Am 20. April 2025 reichte Michael Grüebler eine Einzelinitiative mit dem Titel «Verbot von lärmigem Feuerwerk» ein. Ziel der Initiative ist es, die Lärm- und Umweltbelastung zu senken sowie Menschen und Tiere zu schützen. Ausnahmen für bestimmte Anlässe sollen weiterhin möglich sein.
Abstimmung am 12. Dezember
Wie die Gemeinde informiert, erfüllt die Initiative die gesetzlichen Anforderungen gemäss Gemeindeordnung und dem Gesetz über die politischen Rechte. Der Gemeinderat hat sie für gültig erklärt.
Die Abstimmung über die Vorlage findet an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 statt. Der Beschluss des Gemeinderats wird am 6. Juni 2025 publiziert. Ab diesem Datum läuft die fünftägige Rekursfrist. Der Entscheid kann auch bei der Verwaltungsleitung eingesehen werden.