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Uster
24.06.2025

Lösung für Schulhaus Wüeri und Gebietsbereinigung steht

Die Lösung für das Schulhaus Wüeri und die Gebietsbereinigung kommt vors Volk.
Die Lösung für das Schulhaus Wüeri und die Gebietsbereinigung kommt vors Volk. Bild: Oberstufenschule Nänikon-Greifensee
Die Sekundarschulpflege Uster (SSU) und die Oberstufenschulpflege Nänikon-Greifensee (OSNG) informieren über die geplante Lösung für das Schulhaus Wüeri und die Gebietsbereinigung. Die Vorlage wird im März 2026 an der Urne zur Abstimmung vorgelegt.

Wie die Sekundarstufe Uster und die Oberstufenschule Nänikon-Greifensee in einer gemeinsamen Medienmitteilung mitteilen, ist die Zukunft des Schulhauses Wüeri sowie die Regelung der Schulgebietsgrenzen weitgehend geklärt. Die heutige Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee wird auf das Gebiet der Gemeinde Greifensee reduziert und künftig Sekundarschulgemeinde Greifensee (SSG) genannt. Die Sekundarstufe Uster (SSU) erweitert ihr Gebiet um die Gebiete Nänikon und Werrikon. Damit entsprechen die beiden Schulgemeinden künftig den politischen Gemeindegrenzen.

Schulhaus Wüeri wird gemeinsame Anstalt

Das Schulhaus Wüeri wird in eine Anstalt eingebracht, die von beiden Schulgemeinden gemeinsam gehalten wird. Der Schulbetrieb bleibt bei der zukünftigen Sekundarschulgemeinde Greifensee. Die Schülerinnen und Schüler aus Nänikon und Werrikon können weiterhin das Schulhaus Wüeri besuchen; dafür bezahlt die SSU ein Schulgeld.

Weitere Schritte und Zeitplan

Die notwendigen Verträge und Unterlagen werden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeamt ausgearbeitet. Nach den Sommerferien 2025 werden die Anträge zusammen mit den Weisungen an den Gemeinderat Uster und die Gemeindeversammlung der OSNG publiziert. Voraussichtlich im Oktober 2025 wird die Vorlage sowohl im Gemeinderat Uster als auch an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung der OSNG behandelt und mit einer Empfehlung an die Stimmberechtigten weitergeleitet.

Die Urnenabstimmungen sind für den 8. März 2026 angesetzt und müssen in beiden Schulgemeinden gleichzeitig stattfinden. Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Lösung ist die Zustimmung beider Schulgemeinden notwendig. Nach einem positiven Volksentscheid erfolgt die Genehmigung durch den Regierungsrat.

Neue Schulgemeinden wählen Exekutiven im September

Die Wahlen für die Exekutiven der neu gebildeten Schulgemeinden sind für den 27. September 2026 vorgesehen. Damit haben die Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre Vertreter für die neuen Behörden zu wählen. Die am 27. September gewählten Schulpflegen treten ihre Ämter zum 1. Januar 2027 an. Teil der Abstimmungsvorlage ist eine Übergangsbestimmung zur Verlängerung der Legislatur der bestehenden Schulpflegen in den Gemeindeordnungen.

Uster24/gg