Home Region Sport Magazin Schweiz/Ausland Agenda
Kanton
17.07.2025
17.07.2025 11:00 Uhr

Zürich plant internationales Handelsgericht

Zürich soll ein internationales Handelsgericht erhalten.
Zürich soll ein internationales Handelsgericht erhalten. Bild: AdobeStock
Der Bund hat im Jahr 2023 die Schweizerische Zivilprozessordnung revidiert, mit Inkrafttreten am 1. Januar 2025. Kantone können nun ihre Handelsgerichte für internationale Streitigkeiten zuständig erklären. Der Regierungsrat plant, diese Möglichkeit zu nutzen und einen «Zurich International Commercial Court» einzurichten. Die erforderliche Gesetzesänderung liegt dem Kantonsrat vor.

Im Jahr 2019 forderte der Kantonsrat die Schaffung eines «Zurich International Commerical Court» (ZICC) am Handelsgericht Zürich. Zu diesem Zeitpunkt fehlten jedoch die gesetzlichen Grundlagen, wie der Kanton Zürich mitteilt.

Mit der 2025 in Kraft getretenen Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung hat der Bund diese Voraussetzungen nun geschaffen. Der Regierungsrat will die neue Möglichkeit nutzen und schlägt dem Kantonsrat vor, die Zuständigkeit des Handelsgerichts auf internationale handelsrechtliche Streitigkeiten auszudehnen. Solche verfahren sollen zudem – auf Antrag aller beteiligten Parteien – in englischer Sprache geführt werden können.

Neues Handelsgericht für internationale Handelsstreitigkeiten

Mit der Schaffung des «Zurich International Commercial Court» würde der Kanton Zürich einem internationalen Trend folgen. Der «Zurich International Commercial Court» soll den Wirtschaftsstandort Zürich stärken, den Schiedsstandort ergänzen und zur Wertschöpfung im Rechtsdienstleistungsbereich beigetragen. Die Zürcher Justiz als Arbeitgeberin soll von der gesteigerten Attraktivität profitieren; und schliesslich erwartet der Regierungsrat auch positive Effekte für die Rechtsprechung bzw. -fortbildung. Andere Länder – zum Beispiel Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande – verfügen bereits über Gerichtskammern, die auf internationale Handelsstreitigkeiten ausgerichtet sind.

Keine Mehrkosten erwartet

Der ZICC wird Teil des Handelsgerichts sein und somit auf die bestehenden Strukturen und das Fachwissen der amtierenden Handelsrichterinnen und -richter zurückgreifen können. Eine personelle Aufstockung ist vorerst nicht vorgesehen, ebenso sind die erforderlichen Sprachkenntnisse bereits vorhanden. Auch Mehrkosten sind zunächst nicht zu erwarten, allfällige spätere Mehrkosten wären vollumfänglich durch Gerichtskosten gedeckt. Ein Vergleich mit ausländischen Initiativen lässt für den ZICC anfängliche Fallzahlen im unteren einstelligen Bereich erwarten. Mittel- bis längerfristig wäre mit einer Zunahme der Zahlen zu rechnen, so die Mitteilung weiter.

Weitere Anpassungen im Zivilprozessrecht

Mit der Änderung des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess sollen gleichzeitig Präzisierungen im kantonalen Zivilprozessrecht umgesetzt werden. Zudem wird die Zuständigkeit der Einzelrichter an den Bezirksgerichten im Bereich der Aufsicht erweitert. Der Regierungsrat erhofft sich dadurch mehr Effizienz und organisatorische Vereinfachungen.

Zürioberland24/mb