Im Jahr 2019 forderte der Kantonsrat die Schaffung eines «Zurich International Commerical Court» (ZICC) am Handelsgericht Zürich. Zu diesem Zeitpunkt fehlten jedoch die gesetzlichen Grundlagen, wie der Kanton Zürich mitteilt.
Mit der 2025 in Kraft getretenen Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung hat der Bund diese Voraussetzungen nun geschaffen. Der Regierungsrat will die neue Möglichkeit nutzen und schlägt dem Kantonsrat vor, die Zuständigkeit des Handelsgerichts auf internationale handelsrechtliche Streitigkeiten auszudehnen. Solche verfahren sollen zudem – auf Antrag aller beteiligten Parteien – in englischer Sprache geführt werden können.
Neues Handelsgericht für internationale Handelsstreitigkeiten
Mit der Schaffung des «Zurich International Commercial Court» würde der Kanton Zürich einem internationalen Trend folgen. Der «Zurich International Commercial Court» soll den Wirtschaftsstandort Zürich stärken, den Schiedsstandort ergänzen und zur Wertschöpfung im Rechtsdienstleistungsbereich beigetragen. Die Zürcher Justiz als Arbeitgeberin soll von der gesteigerten Attraktivität profitieren; und schliesslich erwartet der Regierungsrat auch positive Effekte für die Rechtsprechung bzw. -fortbildung. Andere Länder – zum Beispiel Deutschland, Frankreich, England und die Niederlande – verfügen bereits über Gerichtskammern, die auf internationale Handelsstreitigkeiten ausgerichtet sind.