Linth24 erreichte eine Mail einer besorgten Mutter aus Goldingen. Darin ist beschrieben, dass an der lokalen Primarschule eine Lehrerin die 1. Klasse übernehmen sollte, die sich auf dem Foto mit islamischem Kopftuch vorgestellt hatte.
Bundesgerichtsentscheid
Darauf intervenierten diverse Eltern. Sie bezogen sich auf eine Aussage der Rechtsauskunft des Kantons St. Gallen und deponierten Protestnote zuhanden der Schulleitung: «Kinder der Volksschule haben das Recht auf eine neutrale Bildung (politisch, wie auch religiös). Dies geht bereits aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor». Deshalb lehnten sie die designierte Lehrerin ab.
«Religionsfreiheit»
Wie dem Mail- bzw. Briefverkehr zu entnehmen ist, der Linth24 vorliegt, ging der verantwortliche Schulrektor Stefan Gabriel aber weder direkt auf die Beschwerde noch auf die rechtliche Lage ein. Vielmehr erklärte er den Eltern, dass unter dem Credo der «Religions- und Meinungsfreiheit» alles innerhalb der gesetzlichen Richtlinien geschehe.
So oder so: Klar ist die Rechtslage nicht. Kantonal kennt offenbar nur Genf ein Kopftuchverbot für Lehrpersonen.
Lehrkräftemangel
Roger Wüthrich, im Gemeinderat von Eschenbach Vorsteher des Bildungsressorts, beschreibt die Angelegenheit aus einer anderen Warte: «Wie viele andere Schulen leiden auch wir an einem Fachkräftemangel. Die erwähnte Lehrerin kam direkt vom Seminar und hätte ihren ersten Klassenzug übernommen. Sie ist eine ausgewiesene Pädagogin und fachlich hervorragend.» Dies sei auch bei den Probelektionen deutlich sichtbar geworden.
Kein Kruzifix, kein Kopftuch
Die Eltern aber liessen die Angelegenheit nicht auf sich beruhen – und zogen juristische Unterstützung bei. So wurde ihnen erneut versichert, dass die Primarschule ein «religionsneutraler» Raum sein müsse: Weder das Anbringen eines Kruzifixes an der Wand noch das Tragen eines Kopftuchs durch die Lehrperson sind gesetzeskonform.
Kein Anstellungsverhältnis
Daraufhin sah sich die Schule Eschenbach zu einer Reaktion veranlasst. In einer Mail von vergangener Woche schrieb Rektor Gabriel an die Eltern: «Nach sorgfältiger Abwägung aller Aspekte – fachlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher – hat die strategische Führung der Gemeinde entschieden, das ursprüngliche Anstellungsverhältnis mit der Lehrerin nicht einzugehen».
Das Bedauern des Rektors
Die Entscheidung sei allerdings nicht leichtgefallen: «Sie steht in keinem Zusammenhang mit der fachlichen Eignung der Lehrperson, sondern basiert auf der Einschätzung, dass eine lange rechtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang und eine anhaltende Polarisierung das Schulumfeld dauerhaft belastet hätte.»
(K)eine Grundsatzfrage
Bildungsleiter Roger Wüthrich sieht es gleich: «Wir wollten keine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage auf Kosten der Schüler, Lehrpersonen und Steuerzahler beantworten». Letztlich habe auch die designierte Lehrerin erkennen müssen, dass eine Anstellung unter diesen Umständen keinen Sinn mache.
Über die konkrete Nachfolge werde so bald wie möglich informiert.