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Provisorisches Halteverbot schützt Schulwege

Temporäres Halteverbot vor den Primarschulhäusern Oberwisen und Steiacher.
Temporäres Halteverbot vor den Primarschulhäusern Oberwisen und Steiacher. Bild: pixabay.com
Zum Schutz der Kinder auf dem Schulweg gilt ab 13. August 2025 ein provisorisches Halteverbot bei den Primarschulhäusern Oberwisen und Steiacher.

Wie die Abteilung Bau und Sicherheit der Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, wird zum Schuljahresbeginn ein provisorisches Halteverbot bei den Primarschulhäusern Oberwisen in Wangen sowie Steiacher in Brüttisellen verfügt.

Regelung gilt bis 10. Oktober

Die Regelung gilt vom 13. August bis 10. Oktober 2025. Ziel ist es, die Verkehrssituation rund um die Schulhäuser zu entschärfen und die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg zu erhöhen. Insbesondere zu Beginn des Schuljahres sei mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko durch sogenanntes «Elterntaxi»-Verhalten zu rechnen.

Das Halteverbot gilt in Wangen auf der Unterdorfstrasse von Hausnummer 21 bis zur Verzweigung Unterdorfstrasse/Brüttisellenstrasse beidseitig. In Brüttisellen umfasst es die Dorfstrasse von Nummer 34 bis 44.1 sowie die gesamte Schulhausstrasse, ausgenommen die markierten Parkfelder, ebenfalls beidseitig.

Die Einhaltung des Halteverbots wird durch gezielte Kontrollen überwacht. Eine Missachtung wird als Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) geahndet, so die Gemeinde.

Uster24/gg