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Uster
05.09.2025
06.09.2025 12:14 Uhr

Spital Uster künftig ohne Auflagen

Das Spital Uster profitiert von der Anpassung der Zürcher Spitalliste – bisherige Auflagen entfallen. (Archivbild)
Das Spital Uster profitiert von der Anpassung der Zürcher Spitalliste – bisherige Auflagen entfallen. (Archivbild) Bild: Spital Uster
Die Zürcher Spitalliste Akutsomatik wird auf den 1. Januar 2026 angepasst. Die dem Spital Uster erteilten Auflagen werden aufgehoben. Dem GZO Spital Wetzikon wird der Leistungsauftrag für die Neonatologie entzogen.

Die kantonale Spitalplanung basiert auf den per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Spitallisten für die Bereiche Akutsomatik und Psychiatrie. Im Bereich Rehabilitation gilt aufgrund einer hängigen Beschwerde weiterhin die Spitalliste von 2012.

Die Spitallisten werden im Sinne einer «rollenden Planung» fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Ziel dieser Aktualisierungen ist eine bedarfsgerechte und zweckmässige Spitalversorgung. Entsprechend nimmt der Regierungsrat auf den 1. Januar 2026 weitere Anpassungen an der Spitalliste Akutsomatik vor.

Spital Uster künftig ohne Auflagen

Mit der Spitalplanung 2023 wurden dem Spital Uster sämtliche zugeteilten Leistungsaufträge unter der Auflage erteilt, dass es bis 31. Mai 2025 die nachhaltige Kosteneffizienz und wirtschaftliche Stabilität nachweist. Wie der Kanton Zürich schreibt, ist es dem Spital Uster gelungen, durch das Engagement und die intensiven Bemühungen der Verantwortlichen seit der Spitalplanung 2023, sich eigenverantwortlich finanziell deutlich zu stabilisieren. So konnte unter anderem die dringend notwendige Eigenkapitalerhöhung mit einem klaren Volksentscheid in den Eigentümergemeinden bewerkstelligt werden.

Die Anfang Juni 2025 durchgeführte Analyse der Gesundheitsdirektion habe gezeigt, dass die Eigenkapitalquote und die Reservequote den Vorgaben entsprechen. Die Auflagen seien mithin erfüllt worden, abgesehen von der EBITDAR-Marge, die den geforderten Wert von mindestens 8% nicht erreichte. Das Spital Uster konnte die Marge jedoch jährlich verbessern und liegt mit 6.9% auf dem Niveau vergleichbarer Regionalspitäler.

Zweitbestes Jahresergebnis

Zudem wurde der Richtwert von 8% im Zusammenhang mit der Spitalplanung 2023 noch unter anderen Voraussetzungen resp. angesichts besserer finanzieller Ausgangslage auf dem Spitalmarkt definiert. Weiter erzielte das Spital Uster innerhalb der verglichenen Regionalspitäler das zweitbeste Jahresergebnis. Dem Spital Uster werden somit sämtliche seiner Leistungsaufträge ohne Auflage erteilt, wie die Gesundheitsdirektion mitteilt.

Neonatologie in Wetzikon gestrichen

Keine guten Nachrichten hat das GZO Spital in Wetzikon erhalten: Dem Zürcher Oberländer Spital wird der 2023 erstmals erteilte Leistungsauftrag für Neonatologie entzogen, da die Einheit bisher nicht aufgebaut wurde und kein Zeitpunkt für die Umsetzung absehbar ist. Gleiches gilt für den Leistungsauftrag für hebammengeleitete Geburtshilfe am Spital Männedorf.

Gesuch vom Spital Zollikerberg abgelehnt

Dem Gesuch des Spitals Zollikerberg für den Aufbau einer Kinderklinik mit Kindernotfall wurde nicht entsprochen, da der Bedarf im Bereich Kindermedizin mit dem Neubau des Universitäts-Kinderspitals Zürich gedeckt sei.

Das See-Spital Horgen erhält den entsprechenden Leistungsauftrag nur noch provisorisch bis Ende 2026, unter der Bedingung, dass das Angebot bis spätestens 30. Juni 2026 realisiert wird.

Spital Affoltern – Pilotbetrieb testet «Notfallstation light»

Mit der Spitalplanung 2023 erhielt das Spital Affoltern keine Leistungsaufträge mehr für eine umfassende stationäre Grund- und Notfallversorgung. Seither hat es sich auf akutgeriatrische und palliativmedizinische Leistungen spezialisiert. Die Notfallstation ist weiterhin gut ausgelastet, was auf eine nach wie vor bestehende regionale Nachfrage hinweist.

Im Rahmen eines zweijährigen Pilotbetriebs prüft die Gesundheitsdirektion, ob eine modifizierte Notfallstation – ergänzt durch eine kleine Kurzaufenthaltseinheit für leichtere medizinische Fälle mit Aufenthalten bis maximal 72 Stunden – zur Versorgung in Regionen ohne umfassende stationäre Grundversorgung beitragen kann. Ziel ist es, die Eignung dieses Modells sowohl hinsichtlich Versorgungswirksamkeit als auch finanzieller Tragbarkeit zu evaluieren. Für den Pilotbetrieb sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel vorgesehen.

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Uster24/gg