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Wangen-Brüttisellen bereitet sich auf neue Legislatur vor

Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert unter anderem über Neuerungen im Gemeinderat.
Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert unter anderem über Neuerungen im Gemeinderat. Bild: Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert: Für die Legislatur 2026–2030 werden die Ressorts im Gemeinderat neu verteilt. Auch die Leitung Bau und Sicherheit konnte neu besetzt werden. Zudem gibt es eine neue Regelung im Bestattungswesen für Heimbewohnende.

Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert, wird der Gemeinderat ab Sommer 2026 nur noch aus sechs Mitgliedern bestehen. Deshalb mussten die Ressorts neu verteilt und die Funktionsbeschriebe überarbeitet werden. 

Neue Ressorts

Die neuen Beschriebe gelten ab dem 1. Juli 2026 für die Legislaturperiode 2026–2030 und wurden provisorisch verabschiedet, um die Erneuerungswahlen vorzubereiten. Die endgültige Genehmigung erfolgt nach der Wahl bei der Neukonstituierung des Gemeinderats. Die neuen Funktionsbeschriebe sind auf der Website der Gemeinde unter
Politik > Funktionsbeschriebe > Gemeinderat 2026–2030 einsehbar.

Leitung Bau und Sicherheit neu besetzt

Wie die Gemeinde weiter mitteilt, konnte nach längerer Vakanz die Stelle der Leitung Bau und Sicherheit neu besetzt werden. Herr Phuntsok Chokchampa wird die Funktion per 1. November 2025 übernehmen. Bis dahin wird die Abteilungsleitung übergangsweise durch eine Springerperson sichergestellt.

Neuregelung im Bestattungswesen

Ebenfalls informiert die Gemeinde über eine neue gemeinsame Regelung im Bestattungswesen. Diese betrifft frühere Einwohnerinnen und Einwohner von Wangen-Brüttisellen, die später in ein Heim gezogen s ind. Neu gilt: Wer mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Wangen-Brüttisellen gelebt hat, kann nach dem Tod ohne zusätzliche Bewilligung auf dem Friedhof Wangen-Brüttisellen bestattet werden – auch wenn die Person beim Tod nicht mehr in der Gemeinde wohnhaft war. Diese Regelung tritt in Kraft, sobald die Friedhof- und Bestattungsverordnung sowie die Gebührentarife der Gemeinde entsprechend rechtskräftig angepasst worden sind.

Uster24/gg