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Bildung
15.09.2025
15.09.2025 18:30 Uhr

Reform bei Gymnasien geplant

Der Druck auf die jungen Menschen soll nicht zunehmen. Aus diesem Grund soll die bisherige Gesamtlektionenzahl unverändert bei 268 Semesterlektionen bleiben und das Fach «Philosophie» nicht als zusätzliches Grundlagenfach eingeführt werden. (Symbolbild)
Der Druck auf die jungen Menschen soll nicht zunehmen. Aus diesem Grund soll die bisherige Gesamtlektionenzahl unverändert bei 268 Semesterlektionen bleiben und das Fach «Philosophie» nicht als zusätzliches Grundlagenfach eingeführt werden. (Symbolbild) Bild: Pixabay: kp yamu Jayanath
Der Kanton Zürich setzt die nationalen Vorgaben der gymnasialen Reform um. Gleichzeitig will er die gymnasiale Ausbildung neu ausrichten. Die erarbeiteten Reformvorschläge gehen nun in die Vernehmlassung.

Die letzte grosse Reform der gymnasialen Maturität in der Schweiz liegt über drei Jahrzehnte zurück. Seither haben sich die Gesellschaft und damit auch die Anforderungen an die gymnasiale Bildung stark gewandelt. Um die Qualität der gymnasialen Bildung zu sichern und die Maturandinnen und Maturanden bestmöglich auf Studium und Beruf vorzubereiten, hat der Bund 2018 eine nationale Maturitätsreform angestossen. Die entsprechenden Grundlagen traten am 1. August 2024 in Kraft.

Die nationale Reform

Diese nationale Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) sieht vor, dass «Wirtschaft und Recht» sowie «Informatik» neu als Grundlagenfächer geführt werden. Damit werden diese Fächer für alle Schüler maturitätsrelevant. Die Zahl der vom Bund vorgegebenen Grundlagenfächer erhöht sich dadurch von zehn auf zwölf. Den Kantonen ist freigestellt, zusätzlich das Grundlagenfach «Philosophie» anzubieten.

3 Prozent vom Unterricht interdisziplinär

Neue nationale Vorgaben gibt es auch für die Vermittlung interdisziplinärer und überfachlicher Kompetenzen. Die Kantone müssen gewährleisten, dass künftig mindestens drei Prozent der gesamten Unterrichtszeit interdisziplinär gestaltet werden.

Die nationalen Vorgaben müssen in den Kantonen bis spätestens zum Start des Schuljahres 2029/2030 umgesetzt werden. Im Kanton Zürich führen sie zu jährlichen Mehrkosten im Umfang von rund 7 Mio. Franken.

Der Zürcher Weg

Der Kanton Zürich will bei der Umsetzung dieser Vorgaben gleichzeitig spezifische kantonale Herausforderungen angehen. Dazu zählt die Belastungssituation der Jugendlichen. Der Druck auf die jungen Menschen soll nicht zunehmen. Aus diesem Grund soll die bisherige Gesamt-Lektionenzahl unverändert bei 268 Semesterlektionen bleiben und das Fach «Philosophie» nicht als zusätzliches Grundlagenfach eingeführt werden.

Neu sollen die Gymnasien im Kanton Zürich eine einheitliche kantonale Rahmenstunden-Tafel erhalten. Das bedeutet, dass im Vergleich zu heute die Grundlagenfächer – die mehr als 80% des gesamten Unterrichts ausmachen – für alle Schüler gleich sind. Dies erhöhe die Vergleichbarkeit der Abschlüsse.

Neues schulisches Fächerangebot

Im Kanton Zürich gliedert sich der gymnasiale Bildungsweg derzeit in sechs Maturitätsprofile. Künftig sollen die Schüler beim Eintritt ins Obergymnasium stattdessen eines von zwölf Schwerpunktfächern wählen. Das Angebot an Schwerpunktfächern soll Fächer aus allen vier Fachbereichen (Sprachen; Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften; Geistes- und Sozialwissenschaften sowie künstlerische Fächer) umfassen. In den Schwerpunktfächern soll knapp ein Viertel der Lektionen interdisziplinär unterrichtet werden.

Die Bildungsdirektion hat den Vorschlag für die Ausgestaltung der Schwerpunktfächer zusammen mit den Gymnasien erarbeitet. Das Angebot soll den Schülern die Möglichkeit bieten, sich gemäss ihren Interessen vertiefen zu können und eine wissenschaftliche Denkweise zu entwickeln. Die Schwerpunktfächer machen einen Anteil von knapp 10% des gesamten Unterrichts aus.

Beim Angebot der Ergänzungsfächer sind die Schulen frei. Die 21 kantonalen Gymnasien können daher auch weiterhin schuleigene Akzente setzen.

Vernehmlassung startet

Die neuen Bundesvorgaben bedingen eine Änderung der Mittelschulverordnung (MSV) sowie eine Anpassung des Unterrichtsreglements im Kanton Zürich. Entsprechende Reformvorschläge geben Regierungsrat und Bildungsrat nun für drei Monate in die Vernehmlassung.

Zürioberland24/bt