Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, wird das bestehende Vielzweckbauernhaus nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. An seiner Stelle sind Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Da das Gebäude im Ortskern liegt, gelten erhöhte Anforderungen an die Einpassung.
Gestaltungsplanpflicht
Für das Grundstück ist ein privater Gestaltungsplan vorgeschrieben. Damit wird festgelegt, dass die neuen Bauten städtebaulich und architektonisch überzeugen, die Aussenräume qualitätsvoll gestaltet sind und die Vorgaben zum Lärmschutz eingehalten werden. Der Entwurf des Gestaltungsplans wurde im Herbst 2024 öffentlich aufgelegt und vom Amt für Raumentwicklung geprüft. Die damals formulierten Auflagen konnten inzwischen bereinigt werden.
Gemeindeversammlung am 12. Dezember
Da der Plan von den Regelvorschriften der Bau- und Zonenordnung abweicht, braucht er die Zustimmung der Gemeindeversammlung. Diese stimmt am 12. Dezember 2025 darüber ab. Die Weisung wird zusammen mit der Einladung in den Volketswiler Nachrichten veröffentlicht.