Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen mitteilt, betrifft die Änderung des Sozialhilfegesetzes die bisherige Pflicht von Sozialhilfebeziehenden, regelmässig in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Ziel der Anpassung ist die Reduktion administrativer Aufwände und die Verbesserung der Kontinuität in der medizinischen Versorgung.
Begründung des Gemeinderats
Der Gemeinderat unterstützt die Änderung, da der finanzielle Nutzen der bisherigen Regelung nicht belegt ist und die Pflicht zum Krankenkassenwechsel das Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und Sozialdiensten belasten kann.
Weiterhin Beratung vorgesehen
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht werden die Sozialen Dienste auch künftig im Rahmen der Beratung auf günstige Versicherungsmodelle hinweisen und bei Bedarf zu einem Wechsel anregen. Mit seiner Stellungnahme folgt der Gemeinderat den Empfehlungen der Sozialkonferenz Kanton Zürich und des Gemeindepräsidienverbands.