Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen informiert, dass für den Dorfkern von Wangen ein allgemeines Fahrverbot vom Mittwoch, 1. Oktober 2025, ab 13.30 Uhr bis Montag, 6. Oktober 2025, um 22.00 Uhr gilt. Das Fahrverbot betrifft das Festgelände sowie einzelne Strassenabschnitte in einem grösseren Umkreis. Zufahrten zu den Liegenschaften für Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Zubringerdienst bleiben gestattet. Bis Freitag, 3. Oktober, 16.00 Uhr gilt dies auch für die Gäste des Gasthofs Sternen; die Zufahrt ist auf die Unterdorfstrasse beschränkt.
Umleitungen
Der Fahrzeugverkehr wird über die Brüttisellenstrasse, Zelglistrasse und «Im Oberdorf» sowie über die Stiegstrasse, Gerenstrasse und Brüttisellenstrasse umgeleitet.
Park- und Halteverbote
Während der Chilbi gilt auf mehreren Strassen beidseitiges Park- und Halteverbot. Auf der Zelglistrasse und «Im Oberdorf» sind die Parkplätze zwischen der Dübendorf- und Hegnaustrasse gesperrt. In der Gerenstrasse ist das Parkieren auf der rechten Seite nach der Kreuzung Heuweg erlaubt, auf der linken Seite sowie ab der Kreuzung Haldenstrasse bis zur Kreuzung Heuweg besteht ein Parkverbot.
Im Innenhof des Volg-Parkplatzes gilt entlang der Gebäude Parkverbot, auf der Unterdorfstrasse sind die Bereiche schulhausseitig bis zur Liegenschaft Nr. 44 gesperrt, auf der gegenüberliegenden Seite teilweise Parkmöglichkeiten erlaubt. Auf der Hegnaustrasse sind bestimmte Parkplätze abgesperrt, unter anderem zur Freihaltung für Rettungsfahrzeuge, und auf dem Platz «Alter Chilerai» gilt ein beidseitiges Halteverbot. Weitere Halteverbote bestehen auf der Stiegstrasse, in der Kindhausenstrasse und auf der Dübendorfstrasse/Strehlgasse, um Wendemanöver und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.