Der Regierungsrat erwartet, dass es in der Nacht und insbesondere in der Zeit des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus zwischen 23.00 und 23.30 Uhr zu einer Senkung der Anzahl Flüge kommt. Der Regierungsrat hatte in seiner Stellungnahme zum Objektblatt «Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt» (SIL) im Frühling 2025 deshalb gefordert, dass das dem im Sachplan ausgewiesenen «Gebiet mit Lärmauswirkungen» zugrunde gelegte Mengengerüst für die zweite Nachtstunde deutlich reduziert wird.
Hohe Anzahl nächtlicher Flugbewegungen
Das heute vom Bundesrat im SIL-Objektblatt beschlossene Gebiet mit Lärmauswirkungen geht für die Zeit nach 23 Uhr von einer nicht nachvollziehbar hohen Anzahl nächtlicher Flugbewegungen aus und bildet keine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation ab. Dies widerspricht klar der Flughafenpolitik des Kantons Zürich und wird von der Volkswirtschaftsdirektion deshalb als problematisch bewertet.
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh sagt: «Ich erwarte von der Flughafen Zürich AG, der Flugsicherung und den Fluggesellschaften, dass alle betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Anstrengungen unternommen werden, dass die Zahl der Nachtflüge sinkt und die Bevölkerung möglichst vor Lärm geschützt wird.»