Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, unterstützt sie seit über 30 Jahren Sportvereine, die sich in der Jugendarbeit engagieren. Seit einem Beschluss der Gemeindeversammlung im Jahr 2013 steht dafür jährlich ein fixer Betrag von 70'000 Franken – exklusive Teuerung – zur Verfügung.
Anspruch und Bedingungen
Die Beiträge werden vom Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine auf Antrag verteilt. Anspruchsberechtigt sind Vereine mit Sitz in Volketswil, die seit mindestens einem Jahr regelmässige Jugendförderung vor Ort betreiben und Trainings anbieten.
Als beitragsberechtigt gelten Jugendliche im Alter von 6 bis 20 Jahren, sofern sie in Volketswil wohnhaft sind. Fragen zu den Voraussetzungen oder zur Auszahlung beantwortet Thomas Hiltbrunner, Präsident des Ausschusses der jugendfördernden Sportvereine, telefonisch unter 079 400 23 11 oder per E-Mail an thomas@hiltbrunner.net.