Fast drei von vier Menschen mit Behinderungen fühlen sich in der Politik nicht ausreichend vertreten. Das zeigt der Inklusionsindex von Pro Infirmis. Verschiedene Hürden erschweren ihnen den Zugang zu den politischen Rechten. Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit zum Beispiel benötigen beim Ausfüllen ihrer Stimmzettel Hilfe von anderen Personen. Sie können nicht geheim abstimmen. Das soll sich nun ändern: Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 kommt im Kanton Zürich erstmals eine Abstimmungsschablone zum Einsatz. Sie ermöglicht es Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, die Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen geheim auszufüllen.
Funktionsweise und Bestellung der Abstimmungsschablone
Die Abstimmungsschablone ist eine wiederverwendbare Kartonschablone. Sie ist sowohl mit einer gut lesbaren Druckschrift als auch mit Brailleschrift bedruckt. Die Stimmzettel für die eidgenössischen Vorlagen werden an die Schablone angepasst. Zusätzlich zur Abstimmungsschablone gibt es je eine Gebrauchsanweisung in Druck- und Brailleschrift.
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) kümmert sich um den Vertrieb. Nutzende können die Abstimmungsschablone kostenlos beim SZBLIND bestellen. Dies ist via Hilfsmittelshop, Kontaktformular oder Telefon möglich.