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Dübendorf
19.11.2025

Revision der Kinderbetreuungsverordnung

Die Kinderbetreuungsverordnung der Stadt Dübendorf wird überarbeitet.
Die Kinderbetreuungsverordnung der Stadt Dübendorf wird überarbeitet. Bild: Shutterstock
Die Stadt Dübendorf erweitert die Kinderbetreuungsverordnung. Neu werden Reportingberichte eingeführt und Anpassungen der Tarife klar geregelt.

Die Kinderbetreuungsverordnung (KiBeVO) vom 6. Mai 2024 wird um einen Paragraphen erweitert. Er regelt die Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Gemeinderat. Neu stellt der Stadtrat einen Reportingbericht für die Budgetierung und Jahresrechnung zur Verfügung. Falls der Gemeinderat Änderungen am Budget vornimmt, müssen Stadtrat und Primarschulpflege das Tarifreglement bis 1. August des Folgejahres anpassen. Bei der Budgetplanung ist zu berücksichtigen, dass Änderungen erst ab August wirksam werden.

Wie die Stadt Dübendorf informiert, enthält der Reportingbericht Informationen zu den drei Betreuungsarten – Kita, schulergänzende Betreuung und Betreuung in Tagesfamilien. Er gibt Auskunft über die voraussichtlichen Kosten, die Nutzung des Angebots sowie die Einkommensverhältnisse der Erziehungsberechtigten.

Anpassungen bei Subventionen

Das bisherige Kostendach und frühere Beschlüsse zur Subventionierung von Kitas werden aufgehoben. Die Unterstützung von Tagesfamilien erfolgt weiterhin nach dem Modell der Subjektfinanzierung. Für ein Betriebsjahr steht maximal ein Kredit von 350'000 Franken zur Verfügung.

Die Unterstützung der Tagesstrukturen bleibt im Rahmen des bestehenden Beschlusses der Volksabstimmung von 2020 unverändert. Der Stadtrat bestimmt die Inkraftsetzung der Verordnung und wird mit dem Vollzug beauftragt.

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