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Volketswil
20.12.2025

Volketswil mit Verbot von lärmigem Feuerwerk

Der Zeitpunkt, wann das Verbot von lärmigem Feuerwerk in Volketswil in Kraft tritt, ist noch nicht festgelegt. (Symbolbild)
Der Zeitpunkt, wann das Verbot von lärmigem Feuerwerk in Volketswil in Kraft tritt, ist noch nicht festgelegt. (Symbolbild) Bild: ChatGPT
Die Gemeindeversammlung Volketswil hat am 12. Dezember die Einzelinitiative «Verbot von lärmigem Feuerwerk» mit grosser Mehrheit angenommen.

Am Freitag, 12. Dezember 2025 hat die Politische Gemeinde Volketswil im Kultur‑ und Sportzentrum Gries über mehrere Geschäfte der ordentlichen Gemeindeversammlung abgestimmt. Eines der zentralen Traktanden war die Einzelinitiative „Verbot von lärmigem Feuerwerk“.

Hintergrund der Initiative

Die Initiative wurde von Michael Grüebler (Grüne) eingereicht und betrifft eine Änderung der Polizeiverordnung der Gemeinde Volketswil. Ziel ist ein grundsätzliches Verbot des Abbrennens von lärmigem Feuerwerk, verbunden mit der Möglichkeit, in Ausnahmefällen eine Bewilligung des Gemeinderats zu erteilen. In der Begründung wird auf die gesundheitlichen und umweltbezogenen Belastungen für Mensch und Tier hingewiesen, wie die Gemeinde mitteilt.

Der Gemeinderat erklärte die Initiative im Mai 2025 für gültig und unterbreitete sie mit den weiteren Traktanden der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2025 zur Abstimmung.

Diskussion und Abstimmung

Die Debatte vor Ort war emotional und gut besucht: Mehr als 400 Stimmberechtigte nahmen an der Versammlung teil. Befürworter der Initiative argumentierten, dass das Feuerwerk zu gesundheitlichen Belastungen, Lärmstress für Mensch und Tier sowie Umweltbelastungen durch Feinstaub und chemische Rückstände führe. Gegner wiesen auf schwierige Durchsetzbarkeit und den traditionellen Stellenwert des Feuerwerks hin. In der anschliessenden Abstimmung wurde die Initiative mit grosser Mehrheit angenommen: 323 Stimmen entfielen auf Ja, 77 Stimmen auf Nein, wie die Volketswiler Nachrichten berichteten.

Mit diesem Gemeindeversammlungsbeschluss verbietet Volketswil künftig lärmiges Feuerwerk. Künftig sollen Ausnahmen nur noch in Einzelfällen und nach Bewilligung durch den Gemeinderat möglich sein. Wie schnell die Änderung in Kraft tritt, ist derzeit noch offen.

Uster24/gg
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