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Kanton
06.01.2026

Mehr Solarstrom und Energiespeicher

Regierungsrat will Versorgungssicherheit mit Solarstrom und Energiespeichern verbessern.
Regierungsrat will Versorgungssicherheit mit Solarstrom und Energiespeichern verbessern. Bild: zVg
Der Regierungsrat will mit Änderungen des Energiegesetzes mehr Solarstrom auf grossen Dächern erzeugen und die Langzeitspeicherung von Energie fördern.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat mit zwei separaten Vorlagen Änderungen im Energiegesetz. Zum einen sollen grosse geeignete Dächer noch besser für die Produktion von Solarstrom genutzt werden. Zum andern sollen die Stromnetzbetreiber den Auftrag erhalten, die Langzeitspeicherung von Energie zu fördern. Beide Massnahmen gehen Hand in Hand. Sie erlauben es, das Solarenergie-Potenzial im Kanton Zürich effizient zu nutzen und die Versorgungssicherheit im Winter zu erhöhen.

Solaranlagen auf Dächern

Es zeichnet sich ab, dass einige in der Schweiz geplante Projekte im Bereich Wasserkraft, Windenergie und alpine Solaranlagen nicht realisiert werden können. Wegen Widerstand oder nicht gegebener Wirtschaftlichkeit wurden einige dieser Projekte bereits verkleinert, verschoben oder gar verworfen. Der Regierungsrat will daher das grösste Potenzial für erneuerbare Energie noch stärker nutzen: Solaranlagen auf Dächern. Diese können schnell und in der Regel ohne Widerstand erstellt werden. Der grösste Produktionsanteil entfällt auf die Sommermonate, aber Solarenergie leistet auch einen Beitrag zur Stromerzeugung im Winter. Zusätzlich sollen die im Sommer generierten Überschüsse für den Winter verfügbar gemacht werden. Dazu sollen Langzeitenergiespeicher technologieneutral gefördert werden.

Grosse Dächer nutzen

Im Kanton Zürich können Solaranlagen auf Dächern substanziell zur Versorgung mit lokaler, erneuerbarer Energie beitragen. Würden auf allen geeigneten Dächern im Kanton Solaranlagen installiert, liessen sich damit jährlich rund 6 Terawattstunden Strom produzieren. Das entspricht knapp zwei Dritteln des kantonalen Stromverbrauchs. Der grösste Anteil (rund 60 Prozent) dieses Potenzials liegt auf grossen Dächern.

Deshalb will der Regierungsrat im Energiegesetz verankern, dass geeignete Dächer, die grösser sind als 300 m2, vollflächig mit einer Solaranlage versehen werden müssen. Bei Neubauten gilt die Solarpflicht ab der Erstellung. Bestehende Gebäude müssen nachgerüstet werden, wenn das Dach saniert wird.

Bewährte Ausnahmebestimmungen

Im Gesetz sind Ausnahmen vorgesehen, wie sie sich bereits beim Ersatz fossiler Heizungen bewährt haben. Wenn eine Solaranlage über die gesamte Lebensdauer nicht wirtschaftlich ist, können Eigentümerinnen und Eigentümer ganz oder teilweise von der Solarpflicht befreit werden. Das Gleiche gilt, wenn eine Solaranlage zwar wirtschaftlich wäre, der Eigentümer oder die Eigentümerin die Investitionskosten aber nicht tragen kann. Ausnahmen sind zudem für den Fall vorgesehen, dass der Netzbetreiber den Solarstrom auf absehbare Zeit gar nicht oder nur teilweise abnehmen kann. Wo andere öffentliche Interessen wie etwa Landschafts-, Ortsbild- oder Denkmalschutz vorhanden sind, ist eine Interessenabwägung nötig.

Strom für den Winter speichern

Die Nutzung des Solarenergie-Potenzials ist in der Schweiz neben der Wasserkraft der wichtigste Pfeiler für ein erneuerbares Energiesystem. Die Solarenergie reicht aber noch nicht aus, damit die Versorgungssicherheit auch im Winter gewährleistet ist. Denn Solaranlagen produzieren im Mittelland drei Viertel des Stroms im Sommerhalbjahr. Dies wird im Sommer zu tiefen oder sogar negativen Strompreisen und teilweisen Stromüberschüssen führen. Lässt sich überschüssiger Solarstrom über längere Zeit speichern, sodass die Energie im kritischen Winterhalbjahr in Form von Strom oder Wärme zur Verfügung steht, wird die Schweiz weniger abhängig von Energieimporten.

Moderate Abgabe auf den Stromverbrauch

Der Regierungsrat will die Stromnetzbetreiber deshalb beauftragen, Langzeitspeicher gemeinsam zu fördern. Finanziert werden soll die Förderung über eine Abgabe auf den Stromverbrauch von höchstens 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Die Stromkosten würden sich für die Endverbraucherinnen und Endverbraucher dadurch um rund 2 Prozent erhöhen.

Da die durchschnittlichen Stromtarife im Kanton Zürich im schweizweiten Vergleich zu den tiefsten gehören, ist dies vertretbar. Die Abgabe soll in einen Förderfonds fliessen, der von den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) verwaltet wird. Auch hier sind Härtefälle vorgesehen, beispielsweise für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, die aufgrund der Abgabe Wettbewerbsnachteile erleiden würden.

Zürioberland24/gg
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