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Mönchaltorf
07.01.2026

Lärmendes Feuerwerk trotz Verbot

Mehrere Rückmeldungen betrafen Feuerwerkslärm und Abfall.
Mehrere Rückmeldungen betrafen Feuerwerkslärm und Abfall. Bild: Gemeinde Mönchaltorf
In Mönchaltorf gilt seit dem 1. September 2025 ein Verbot für lärmendes Feuerwerk. Rückmeldungen zeigen, dass das Verbot während der Festtage nicht überall eingehalten wurde.

Seit dem 1. September 2025 ist in der Gemeinde Mönchaltorf das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk untersagt. Die Bevölkerung wurde vor den Festtagen erneut über das Verbot informiert. Wie die Gemeinde schreibt, zeigen Rückmeldungen jedoch, dass das Verbot nicht überall eingehalten wurde.

Feuerwerksabfälle liegen gelassen

Mehrfach wurde gemeldet, dass Feuerwerksabfälle nach den Festtagen liegen gelassen wurden. Die Gemeindeverantwortlichen erinnern daran, dass sowohl das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk als auch das Liegenlassen von Abfall gemäss der Polizeiverordnung der Gemeinde Mönchaltorf verboten sind.

Weitere Massnahmen

Die Gemeinde wird zusammen mit der Kantonspolizei Zürich prüfen, welche zusätzlichen Massnahmen zur Einhaltung des Feuerwerksverbots und zur Sauberkeit umgesetzt werden können.

Uster24/gg
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