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Kanton
16.01.2026

Justizvollzug braucht neue Gesetze

Entwicklungen im Justizvollzug erfordern gesetzliche Anpassungen.
Entwicklungen im Justizvollzug erfordern gesetzliche Anpassungen. Bild: Kanton Zürich
Digitale Entwicklungen und neue Anforderungen machen Anpassungen im Straf- und Justizvollzugsgesetz des Kantons Zürich nötig.

Der Regierungsrat schlägt deshalb dem Kantonsrat in einer Teilrevision des Gesetzes Änderungen vor, im Wesentlichen in den folgenden Bereichen:

Datenbearbeitung und Datenbekanntgabe

Der Straf- und Massnahmenvollzug ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Viele Fragestellungen lassen sich heute nur noch interdisziplinär und mit interkantonaler, teilweise mit nationaler Zusammenarbeit angemessen bewältigen. Für diese Zusammenarbeit müssen Daten mit anderen Behörden und mit dem Vollzug beauftragten Privaten ausgetauscht werden können. Dafür sollen die Bestimmungen über die Datenbearbeitung und Datenbekanntgabe an die aktuellen Anforderungen des Datenschutzes angepasst und im Gesetz geregelt werden.

Überwachungsmassnahmen

Die Vollzugseinrichtungen sorgen für die Sicherheit im Innern und gegen aussen. Sie überwachen dafür ihre Einrichtungen mit audiovisuellen Massnahmen. Seit einiger Zeit stehen Personen in Haft teilweise digitale Geräte zur Verfügung, um verschiedene Aspekte ihres Alltags selbst digital zu verwalten. Die Vollzugseinrichtungen müssen den Einsatz dieser Geräte überwachen können.

Bisher gibt es dazu Regeln in einer Verordnung. Diese Regeln sollen jetzt genauer im Gesetz festgelegt werden.

Einsatz von Electronic Monitoring

Der Kanton Zürich setzt Electronic Monitoring mittlerweile in vielen Bereichen ein, beispielsweise zur Überwachung von Kontakt- und Rayonverboten, von Ersatzmassnahmen im Strafverfahren oder zur Verbüssung von Freiheitsstrafen. Das soll im Gesetz ausdrücklich geregelt werden. Zudem soll die entsprechende Datenbearbeitung umfassend auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Daneben enthält die Revision weitere Änderungen von untergeordneter Bedeutung. Das Geschäft geht nun zur Behandlung und Beschlussfassung in den Kantonsrat.

Zürioberland24/gg
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