Grundsätzlich gelten in der Schweiz einheitliche Brandschutzvorschriften, deren Vollzug jedoch Sache der Kantone ist. Im Kanton Zürich kommen das Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG) sowie die Weisung der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) vom 1. April 2017 zur Anwendung. Die Gemeinde Wangen-Brüttisellen berichtet, dass diese Regelungen die Grundlage für alle Kontrollen und Massnahmen bilden.
Kontrolle der Brandschutzmassnahmen
Die GVZ legt in ihrer Weisung fest, welche Gebäude wie oft kontrolliert werden. Beispielsweise unterliegen Verkaufsflächen über 1200 m² einer Kontrolle alle zwei Jahre. Sowohl die kommunale Feuerpolizei als auch die kantonale Feuerpolizei führen die Kontrollen durch. Jährlich erhalten der Gemeinderat und der Bezirksrat einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen, sodass überprüft werden kann, ob die Feuerpolizei ihren Pflichten nachkommt.