Rückblende: Die Flughafen Zürich AG (FZAG) reichte 2013 und 2017 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verschiedene Änderungen des Betriebsreglements ein. Grund dafür sind die im Sicherheitsbericht 2012 festgelegten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit.
Nachtlärm ungenügend berücksichtigt
2018 genehmigte das BAZL das Betriebsreglement teilweise. Das Bundesverwaltungsgericht jedoch hob diese Teilgenehmigung am 7. September 2021 grösstenteils auf. Es wies das Verfahren mit der Begründung an das BAZL zurück, dass das Thema Nachtlärm ungenügend berücksichtigt sei. In der Folge sistierte das BAZL das Verfahren.
Reglemente zusammengegührt
Das BAZL führte die beiden Genehmigungsverfahren für das Reglement 2014 und 2017 unter dem neuen Titel «Betriebsreglementsänderung 2014/2017 (BR2014/2017» zusammen. Die Einsprachen aus den bereits erfolgten öffentlichen Auflagen behalten dabei ihre Gültigkeit.
Zu den Massnahmen zählen die Entflechtung des Ostkonzepts, Anpassungen der Abflugrouten Richtung Westen, das neue Bisenkonzept mit Starts in Richtung Süden geradeaus, die erweiterte Linkskurve bei Starts ab Piste 16 in Richtung Westen sowie flexiblere Pistenöffnungszeiten.
Massnahmen zur Reduktion des Fluglärms
Der Umweltverträglichkeits-Bericht zum Betriebsreglement 2014/2017 geht zudem von einer Reduktion der Fluglärmbelastung aus.
Die im Betriebsreglement aufgelisteten Massnahmen sollen auch die Lärmbelastung reduzieren – dies, obwohl die Verkehrsprognose 2035 von einer Zunahme des Lärms ausgeht. Besonders in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr ist eine deutliche Lärmreduktion zu erwarten.
Das revidierte SIL-Objektblatt – die Grundlage für ein Betriebsreglement – hat der Bundesrat bereits am 19. September 2025 verabschiedet. Darin ist neu der maximal zulässige Lärm für die zweite Nachtstunde festgelegt. Gestützt darauf reichte die FZAG beim BAZL im September 2025 ergänzende Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements ein.