Am 6. Dezember 2024 wurde die von Clearway Capital angeführte Gläubigergruppe darüber informiert, dass zusätzliche Stimmen zur Unterstützung ihrer Vorschläge im Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeit der ausgefallenen Anleihe der GZO AG beim Unternehmen eingereicht wurden. Die Gläubigergruppe hatte u.a. beantragt, die Laufzeit der Anleihe zu verlängern und die GZO-Immobilien als Sicherheiten zu verpfänden. Der GZO-Verwaltungsrat will davon nichts wissen und an seinem Sanierungskonzept festhalten.
«Clearway ist dabei, das Gericht in Hinwil darüber zu informieren, dass der Vorschlag von mehr als zwei Dritteln der Anleihegläubiger angenommen wurde und damit für die Anleihegläubiger rechtsverbindlich ist», schreibt die Gläubigergruppe in ihrer Mitteilung.
Anlässlich einer Versammlung der Anleihegläubiger am 25. Oktober 2024 stimmten die Anleihegläubiger mit überwältigender Mehrheit für die Vorschläge der Gläubigergruppe. Die erforderliche Schwelle für die Rechtsverbindlichkeit der Vorschläge wurde aber um nur wenige Stimmen, um weniger als 0.5% des Nominalwerts der Anleihe, verfehlt (wir berichteten).
Genügend Stimmen vorhanden
Wenige Tage nach der Versammlung gab Clearway Capital bekannt, dass das Ergebnis der Abstimmung noch nicht endgültig sei. Denn gemäss OR hätten Gläubiger, die zum Zeitpunkt der Versammlung Anleihen hielten, innerhalb von zwei Monaten nach der Versammlung noch Zeit, abzustimmen.
Wie Clearway Capital in seiner Mitteilung vom 9. Dezember 2024 schreibt, wurde die erforderliche Schwelle von zwei Dritteln erreicht.
Alternative zur Nachlassstundung
Clearway Capital schreibt in ihrer Mitteilung weiter: «Um Missverständnisse zu vermeiden: GZO ist nicht verpflichtet, den Vorschlag der Anleihegläubiger anzunehmen. Da dem Unternehmen nun jedoch offiziell eine Alternative zur Nachlassstundung zur Verfügung steht, werden alle Massnahmen, die GZO und deren Verwaltungsrat ergreifen, um einen Ausstieg aus der Nachlassstundung zu vermeiden, einschliesslich möglicher Wertberichtigungen, sorgfältig geprüft und sie könnten den Verwaltungsrat persönlich haftbar machen.»