Wie die Gemeinde Fällanden mitteilt, wurde die kommunale Vorlage zur Totalrevision der Gemeindeordnung am 28. September 2025 mit einem Ja-Stimmenanteil von 85,43 % angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,85 %. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für den hohen Vertrauensbeweis. Die Gemeindeordnung tritt per 1. Dezember 2025 in Kraft.
Termine der Erneuerungswahlen 2026
Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden finden am 12. April 2026 (1. Wahlgang) statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf den 14. Juni 2026 angesetzt. Eine frühzeitige Information über den Ablauf sei dem Gemeinderat wichtig, da die Wahlanordnung erst Anfang Dezember 2025 erfolgen könne, so die Gemeinde Fällanden.
Zu wählende Behörden
Gewählt werden im Rahmen der Erneuerungswahlen die Präsidentin oder der Präsident sowie die Mitglieder des Gemeinderats, ausgenommen die Schulpräsidentin oder den Schulpräsidenten. Außerdem stehen die Schulpflege mit ihrer Präsidentin oder ihrem Präsidenten sowie die Mitglieder und die Rechnungsprüfungskommission mit Präsidentin oder Präsident und weiteren Mitgliedern zur Wahl.
Zusätzlich führt die politische Gemeinde Fällanden im Auftrag der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde die Wahlen für die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission durch. Die Stadt Dübendorf ist für die Wahlen der Römisch-katholischen Kirchenpflege und deren Rechnungsprüfungskommission sowie für die Wahl der Notarin oder des Notars des Notariatskreises Dübendorf zuständig.