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Fällanden
30.09.2025

Erneuerungswahlen 2026: Infos und Fristen

Wahlunterlagen und Fristen für die Erneuerungswahlen 2026 stehen bereit.
Wahlunterlagen und Fristen für die Erneuerungswahlen 2026 stehen bereit. Bild: Symbolbild
Die Gemeinde Fällanden informiert über die Termine und Abläufe der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2026–2030.

Wie die Gemeinde Fällanden mitteilt, wurde die kommunale Vorlage zur Totalrevision der Gemeindeordnung am 28. September 2025 mit einem Ja-Stimmenanteil von 85,43 % angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 46,85 %. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für den hohen Vertrauensbeweis. Die Gemeindeordnung tritt per 1. Dezember 2025 in Kraft.

Termine der Erneuerungswahlen 2026

Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden finden am 12. April 2026 (1. Wahlgang) statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang ist auf den 14. Juni 2026 angesetzt. Eine frühzeitige Information über den Ablauf sei dem Gemeinderat wichtig, da die Wahlanordnung erst Anfang Dezember 2025 erfolgen könne, so die Gemeinde Fällanden.

Zu wählende Behörden

Gewählt werden im Rahmen der Erneuerungswahlen die Präsidentin oder der Präsident sowie die Mitglieder des Gemeinderats, ausgenommen die Schulpräsidentin oder den Schulpräsidenten. Außerdem stehen die Schulpflege mit ihrer Präsidentin oder ihrem Präsidenten sowie die Mitglieder und die Rechnungsprüfungskommission mit Präsidentin oder Präsident und weiteren Mitgliedern zur Wahl.

Zusätzlich führt die politische Gemeinde Fällanden im Auftrag der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde die Wahlen für die Kirchenpflege und die Rechnungsprüfungskommission durch. Die Stadt Dübendorf ist für die Wahlen der Römisch-katholischen Kirchenpflege und deren Rechnungsprüfungskommission sowie für die Wahl der Notarin oder des Notars des Notariatskreises Dübendorf zuständig.

Vorverfahren und Wahlvorschläge

Aufgrund einer Gesetzesänderung (§ 48 des Gesetzes über die politischen Rechte) muss bei den Erneuerungswahlen nun immer ein Vorverfahren durchgeführt werden. Die Wahlen erfolgen mit leeren Wahlzetteln; den Unterlagen wird ein Beiblatt mit den definitiv vorgeschlagenen Personen beigelegt. Die Wahlanordnung wird Anfang Dezember 2025 festgelegt und amtlich publiziert, darauf folgt eine 40-tägige Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge.

Nach der Prüfung werden die provisorischen Vorschläge veröffentlicht und eine zweite Frist von sieben Tagen angesetzt. Anschliessend erfolgt die Prüfung der definitiven Wahlvorschläge, die im Februar 2026 amtlich publiziert werden, falls erforderlich. 

Stimmberechtigung und Anforderungen

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz in Fällanden. Wahlvorschläge müssen Namen, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, bisherige Funktion oder «neu» sowie Parteizugehörigkeit bzw. parteilos enthalten. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die Stimmberechtigung in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach den jeweiligen Kirchenordnungen.

 Falls ein zweiter Wahlgang nötig ist, gelten die Vorschläge vom ersten Wahlgang automatisch weiter. Neue Vorschläge können bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang eingereicht oder zurückgezogen werden, teilt die Gemeinde Fällanden mit.

Uster24/gg