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13.11.2025

Vogelgrippe im Kanton Zürich angekommen

In Männedorf wurde eine Graugans positiv auf Vogelgrippe getestet. (Symbolbild)
In Männedorf wurde eine Graugans positiv auf Vogelgrippe getestet. (Symbolbild) Bild: Veterinäramt Kant. ZH
In den vergangenen Wochen war ein deutlicher Anstieg von gemeldeten Vogelgrippe-Fällen in Europa erkennbar. Aufgrund des Vogelzugs treffen zurzeit vermehrt Wasservögel in der Schweiz ein, um an unseren Gewässern zu überwintern. Nun hat die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, den Kanton Zürich erreicht.

In den vergangenen Wochen war ein deutlicher Anstieg von gemeldeten Vogelgrippe-Fällen in Europa erkennbar, wie das Veterinäramt des Kantons Zürich mitteilt.

Aufgrund des Vogelzugs treffen zurzeit vermehrt Wasservögel in der Schweiz ein, um an unseren Gewässern zu überwintern. Nun hat die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, den Kanton Zürich erreicht.

Graugans am Zürichsee positiv getestet

In Männedorf am Zürichsee wurde auf der Seestrasse eine Graugans gefunden und auf Vogelgrippe getestet. Am 12. November 2025 erhielt das Veterinäramt Zürich den Befund, dass bei dem Tier das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde. Es handelt sich um die hochansteckende Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1.

Beobachtungsgebiete ausgeweitet

Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) weist aufgrund der aktuellen Situation rund um alle grossen Seen und Flüsse in der Schweiz Beobachtungsgebiete aus.

Ausserdem weist das Veterinäramt Zürich rund um den Fundort der positiv getesteten Graugans die Gemeinde Männedorf als Kontrollgebiet aus.

Für die Geflügelhaltenden im Kontrollgebiet gelten folgende Massnahmen:

  • Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln muss sicher verhindert werden.
  • Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden.
  • Die Anzahl Personen mit Zutritt zur Geflügelhaltung wird auf das Notwendigste beschränkt.
  • Hygieneschleuse einrichten.
  • Kleidung und Schuhe wechseln beim Betreten des Geflügelstalls.
  • Vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren

Auch für kleinere Tierhaltungen ist Vorsicht geboten

In den Beobachtungsgebieten gelten diese Massnahmen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Das Veterinäramt Kanton Zürich empfiehlt aber, dass sich auch Tierhaltungen mit weniger Tieren an die Massnahmen halten.

Danke an alle betroffenen Tierhaltungen für ihre Mitarbeit. Dies ist ein wichtiger Beitrag, die Verbreitung der hochansteckenden Vogelgrippe einzudämmen.

Zürioberland24/bt
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