Die Einzelinitiative fordert, dass Änderungen und Ergänzungen bezüglich des Polizeirechts nicht mehr in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung liegen, sondern obligatorisch der Urnenabstimmung zu unterbreiten sind.
Abstimmung am 8. März 2026
Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative geprüft und für gültig erklärt, wie es in der Mitteilung vom 22. November heisst.
Die Einzelinitiative wird der nächsten Urnenabstimmung vom 8. März 2026 zum Entscheid vorgelegt.