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Mönchaltorf
29.12.2025

Entschädigungen für Behörden steigen

Die Entschädigungen werden per 1. Juli 2026 erhöht.
Die Entschädigungen werden per 1. Juli 2026 erhöht. Bild: pixabay
Ab 1. Juli 2026 werden die Entschädigungen von Gemeinderat, Kommissionen und weiteren Funktionären um 10% erhöht.

Die Mönchaltorfer Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2025 die Teilrevision des Entschädigungsreglements für Gemeindebehörden ab Beginn der Amtsdauer 2026–2030 genehmigt. Der Gemeinderat berichtet, dass die Entschädigungsansätze von Gemeinderat, Schulbehörde, Sozialbehörde und Rechnungsprüfungskommission neu festgesetzt und um 10% erhöht werden.

Erhöhung auch für Kommissionen und Funktionäre

Für die Kommissionen, das Wahlbüro und weitere Funktionäre legt der Gemeinderat die Entschädigung fest. Auch diese Ansätze steigen ab 1. Juli 2026 um 10%. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die jährlichen Mehrkosten über alle Behörden, Kommissionen und übrigen Funktionäre hinweg rund 52 000 Franken betragen. Diese Mehrkosten für das zweite Halbjahr 2026 sind bereits im Budget 2026 berücksichtigt.

Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit

Der Gemeinderat betont, dass das Milizsystem auf freiwilligem, ehrenamtlichem Engagement basiert. Die Tätigkeiten in den Behörden erfordern Zeit, Verantwortung und Fachkenntnis. Mit der Erhöhung der Entschädigungen werde nicht nur eine faire Anerkennung der geleisteten Arbeit geschaffen, sondern auch ein Signal gesetzt, dass politisches Engagement auf kommunaler Ebene geschätzt wird.

Attraktivität des Milizsystems sichern

Die Anpassung soll dazu beitragen, das Milizsystem attraktiv zu halten und künftige Generationen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern für die Mitarbeit in Behörden zu gewinnen. Laut Gemeinderat liegen die neuen Entschädigungsansätze im Vergleich mit ähnlich grossen Gemeinden im Bezirk in einem guten Mittelfeld. Die Gemeinde sieht darin eine zeitgemässe Regelung, die zugleich die finanziellen Möglichkeiten von Mönchaltorf berücksichtigt.

Uster24/gg
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